
Das Sachgebiet Jugend und der Bezirksdienst der Polizeiinspektion Worms haben in den Nachmittags- und Abendstunden der beiden zurückliegenden Tage im Rahmen von Fußstreifen Kontrollmaßnahmen in der Wormser Fußgängerzone durchgeführt. Ein Schwerpunkt der Maßnahmen lag u.a. im Bereich des Jugendschutzes. Bei den in ziviler Kleidung durchgeführten Maßnahmen wurden überwiegend Gruppen von Jugendlichen und Heranwachsenden kontrolliert.
Insgesamt wurden 33 Personen einer Kontrolle unterzogen. Die kontrollierten Personen verhielten sich durchweg kooperativ und zeigten Verständnis für die Maßnahmen.
In sechs Fällen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Befahrens der Fußgängerzone mit E-Scootern eingeleitet. Bei dem Kontrollen stellte sich zudem heraus, dass in zwei Fällen die E-Scooter nicht über den erforderlichen Versicherungsschutz verfügten. Diesbezüglich wurden Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeidirektion Worms vom 09.05.2025 gegen 15:39 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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