
Eine 62-jährige Fahrerin eines Audi, eine 22-jährige Fahrerin eines
Honda sowie eine 42-jährige Fahrerin eines Ford befuhren am frühen
Abend des gestrigen Tages in genannter Reihenfolge die Eisenacher
Straße. Die 62-Jährige beabsichtigte nach links in die Mosbacher
Straße einzubiegen und musste verkehrsbedingt halten, die 22-Jährige
tat ihr gleich. Die Ford-Fahrerin bemerkt die haltenden Fahrzeuge
offenbar zu spät und fuhr auf den Honda auf. Dieser wurde infolge des
Zusammenstoßes auf den Audi geschoben. Die 42-Jährige wurde dabei
leicht und die 22-Jährige schwer verletzt. Sie kamen in ein
Krankenhaus. Der Honda und der Ford waren nicht mehr fahrbereit und
wurden abgeschleppt. Es kam zeitweise zu Verkehrsbeeinträchtigungen.
Eine der wichtigsten Verhaltensregeln zur Vermeidung derartiger
Verkehrsunfälle ist das Einhalten des Sicherheitsabstandes. Gemäß §4
der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss der Abstand zum
vorausfahrenden Fahrzeug so groß sein, "dass auch dann hinter diesem
gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird". Grundsätzlich
kann der "halbe Tachowert" als Anhaltspunkt für den Mindestabstand
genutzt werden. Spezielle Bestimmungen bestehen zum Beispiel für Lkw
oder Kraftomnibusse.
Auch vorausschauendes Fahren kann zur Minimierung von
Verkehrsunfällen beitragen. Hierzu ist es beispielsweise nützlich,
nicht nur das vorausfahrende Fahrzeug im Blick zu behalten, sondern
die gesamte Verkehrslage an sich, um entsprechend reagieren zu
können.
Ablenkungen, wie laute Musik sollten vermieden werden, sodass der
Fahrzeugführer seine volle Aufmerksamkeit auf den Verkehr richten
kann. Während der Fahrt ist der Griff zum Handy oder sonstigen
elektronischen Geräten gemäß §23 Abs.1a StVO verboten. Plötzliche,
möglicherweise kritische Situationen werden zu spät erkannt und
rechtzeitiges Reagieren ist dann nicht möglich.
Folgenreich im Straßenverkehr können auch Einschränkungen der
Verkehrstüchtigkeit sein. Diese können nicht nur durch Alkohol,
Drogen oder Medikamente hervorgerufen werden, sondern auch durch
Müdigkeit, Konzentrationsunfähigkeit oder sonstige körperliche
Beschwerden. Schon der sogenannte Sekundenschlaf kann verehrende
Folgen für Fahrzeugführer haben. Die eigene sowie die Sicherheit
anderer Verkehrsteilnehmer hat oberste Priorität, deswegen sollte
auch bei gesundheitlichen Beschwerden auf das Fahren verzichtet
werden.
Generell sollten Verkehrsteilnehmer ständige Vorsicht und
gegenseitige Rücksicht walten lassen, sodass jeder sein Ziel sicher
erreichen kann.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Landespolizeiinspektion Gotha vom 09.05.2025 gegen 09:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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