
MK - Bielefeld - Paderborn -Bad Driburg - Die Ermittlungsgruppe Cold Case des Bielefelder Polizeipräsidiums beschäftigt sich aktuell mit dem Mord an Tino Werner aus dem Jahr 2003 und setzt nun alles daran, den Täter im Rahmen einer DNA-Reihenuntersuchung identifizieren zu können. Markus Mertens, Erster Kriminalhauptkommissar und Leiter der Ermittlungsgruppe, sucht den Mörder im erweiterten Bekanntenkreis des Getöteten und hofft, den Täter auch nach über 20 Jahren noch überführen zu können. Als möglicher Anreiz für Hinweisgeber stehen aktuell 10.000 Euro zur Verfügung - die Details zu der Auslobung sind am Textende aufgeführt.
Tödlicher Raubüberfall auf Bad Driburger Kellner
Am Mittwoch, 12.11.2003, gegen 21:10 Uhr, fanden Polizeibeamte nach einem Hinweis aus dem Bekanntenkreis des Opfers dessen Leichnam in seiner Wohnung in Bad Driburg. Die Obduktion ergab, dass Tino Werner erdrosselt wurde. Die Kellnergeldbörse mit etwa 150 Euro Bargeld des 29-Jährigen, der regelmäßig an der Hausbar "Brunnenklause" des damaligen Hotels "Am Kaiserbrunnen" in Brakel gearbeitet hatte, nahm der Täter offenbar an sich. Bereits am Vortag (11.11.2003) war der als zuverlässig bekannte Barmann zum Schichtbeginn um 19:00 Uhr nicht an seiner Arbeitsstätte erschienen. Sein blau-metallic-farbener Opel Astra mit dem amtlichen Kennzeichen HX-TW 873 wurde wenige Stunden nach der Tatentdeckung in der Bad Driburger Innenstadt in der Nähe mehrerer Szene-Kneipen, etwa 1,5 Kilometer von der Wohnanschrift des Getöteten entfernt, aufgefunden.
Tino Werner war offen homosexuell und suchte über entsprechende Datingportale Männerkontakte.
Die Ermittlungen ab 2003
Umfangreiche Ermittlungen der Mordkommission "Morgenstern" führten damals nicht zur Klärung der Tat. Auch zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung wurden geprüft, der entscheidende Tipp war allerdings nicht dabei.
Ebenso führten die zu einem späteren Zeitpunkt im persönlichen Umfeld des Getöteten entnommenen Speichelproben nicht zu einem Treffer mit den damals am Tatort gesicherten DNA-Spuren.
Aktuelle Untersuchungen
Kleinteilige Untersuchungen nach den neuesten wissenschaftlichen Standards führten nun zu einem Nachweis von DNA-Material am Leichnam, welches sich von dem bisher entdeckten Spurenmaterial unterscheidet.
Markus Mertens erklärt, wie die weitere Vorgehensweise aussehen wird: "Alle bisher identifizierten Kontaktpersonen des Getöteten werden aufgesucht und um Abgabe eine Speichelprobe gebeten. Ein entsprechender richterlicher Beschluss für die Durchführung der DNA-Reihenuntersuchung liegt bereits vor. Auch Kontaktpersonen, die vor Jahren bereits eine Probe in dieser Sache abgegeben haben, müssen wir noch einmal behelligen. Gesetzeskonform sind alle Vergleichsproben und die daraus resultierenden Daten aus den Jahren 2003/2004 nach dem Abgleich mit dem damaligen Spurenmaterial vernichtet worden. Es wurde nichts gespeichert, sodass wir aufgrund der neue Spurenlage noch einmal ganz von vorne beginnen werden."
Den Ermittlern stellen sich heute diese Fragen:
Wer kann Angaben zu weiteren Kontaktpersonen des Tino Werner machen?
Wer hatte damals Kontakt zu ihm und ist bislang noch nicht von der Polizei aufgesucht worden?
Die EG Cold Case geht davon aus, dass Tino Werner seinen Mörder kannte, da er ihn mit zu sich in seine Wohnung nahm. Über die Intensität des Kontaktes ist nichts bekannt. Mertens hierzu: "Es kann sich um einen guten Bekannten, aber natürlich auch um einen flüchtigen Kontakt aus dem Internet gehandelt haben. Auch ein spontanes Kennenlernen an diesem Abend in der Bad Driburger Kneipenszene schließen wir nicht aus."
Möglicherweise hat der Täter über die Jahre auch sein Schweigen gebrochen und mit anderen Personen über die Tat gesprochen. Wer kann dazu Angaben machen?
Die Belohnung
Die Staatsanwaltschaft Paderborn hat eine Belohnung von 3.000 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur Ermittlung, Ergreifung und rechtskräftigen Verurteilung des Tatverdächtigen führen. Aus dem privaten Umfeld des Opfers wurde dieser Betrag um weitere 7.000 Euro erhöht, sodass insgesamt eine Belohnung von 10.000 Euro ausgelobt wird. Die Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und verteilt. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Personen, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt.
Für Hinweise melden Sie sich bitte:
Polizeipräsidium Bielefeld / Ermittlungsgruppe Cold Case /
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizei Bielefeld vom 09.05.2025 gegen 08:06 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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