Polizeimeldungen für Ratzeburg, 08.05.2025: Großkontrollen zur Überprüfung des gewerblichen Güterverkehrs

Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde aktuell von der Polizei in Ratzeburg gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.

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Aktuelle Polizeimeldung: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz Bild: Adobe Stock / Animaflora Picsstock

Mai 2025 | Polizeidirektion Ratzeburg - 06.-07.05.2025

Im Rahmen der europaweit abgestimmten Roadpol-Kontrollwoche "Truck & Bus" führten Einsatzkräfte der Polizei gemeinsam mit dem Zoll an zwei Tagen (06.05. und 07.05.2025) groß angelegte Kontrollen zur Überprüfung des gewerblichen Güterverkehrs durch.

Dazu wurden parallel drei bzw. am zweiten Tag zwei Kontrollstellen an der A1 errichtet und betrieben. An der Kontrollstelle im Autobahnkreuz Bargteheide kam zudem eine durch den Zoll betriebene Großröntgenanlage sowie ein ScanVan zum Einsatz.

Insgesamt wurden 176 Fahrzeuge kontrolliert, dabei stellten die Beamten 76 Verstöße fest.

Im Einzelnen:

43 Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht.

Hierbei handelte es sich hauptsächlich um Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten sowie um Verstöße gegen die Mitführpflicht von Tageskontrollblättern sowie fehlenden Lizenzen für den gewerblichen Güterverkehr.

Weiterhin wurden sog. Unternehmenssperren nicht gesetzt sowie die turnusmäßigen, erforderlichen Datendownloads der Fahrerkarten und Fahrzeugeinheiten nicht vorgenommen. In einem Fall fuhr ein Fahrer sogar ganz ohne Fahrerkarte.

Ein Fahrzeugführer eines Sattelzuges konnte die vorgeschriebene Qualifizierung für Berufskraftfahrer nicht vorzeigen, da er diese nie gemacht hatte, so dass hier ein Verstoß nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz vorlag.

Geahndet wurden auch fünf Geschwindigkeitsverstöße wegen der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Hierzu wurden die im Speicher der jeweiligen Fahrzeugeinheit hinterlegen Geschwindigkeitsaufzeichnungen gesichtet, ausgewertet und als Beweismittel gesichert.

Neun Fahrzeugführer mussten vor Ort ihre mitgeführten Ladungen nachsichern, erst dann konnten sie weiterfahren.

Zwei Fahrzeugführer hatte generell zu viel geladen.

Bei fünf Fahrern von Klein-LKW ergaben sich Hinweise auf den vorangegangenen Konsum von Betäubungsmittel. Drogenvortests verliefen positiv auf THC oder Kokain. Sie mussten sich jeweils der Entnahme einer Blutprobe stellen und ihre Fahrzeuge am Kontrollort stehen lassen.

Hinzu kam ein Verstoß durch eine unerlaubte Benutzung eines Mobiltelefons.

Auch die Benutzung eines technischen Gerätes, für die BlitzerApp, wurde geahndet.

Bei drei Fahrzeugen war die turnusmäßige Hauptuntersuchung längst überfällig.

Auch das Anlegen des Sicherheitsgurtes fiel zwei Fahrzeugführern schwer.

Ein Fahrzeug war überhaupt nicht zugelassen und dementsprechend auch nicht haftpflichtversichert. Somit endete die Fahrt in der Kontrollstelle. Die Beamten fertigten eine entsprechende Strafanzeige.

Ein Fahrer händigte den Beamten einen makedonischen Führerschein aus. Schnell stellte sich heraus, dass es sich um eine Totalfälschung handelte und der Mann gar nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Er wird sich nun wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und des Verdachts des Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen. Da er über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügte, wurde die Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1000 Euro angeordnet. Auch seine Weiterfahrt wurde untersagt.

An den beiden Kontrolltagen wurden insgesamt fünf Zahlungen einer Sicherheitsleistung angeordnet.

Einige der hier aufgeführten Verstöße ziehen erhebliche Bußgelder im vierstelligen Eurobetrag nach sich.

Bei den kontrollierten Fahrzeugen auf dem Parkplatz Buddikate warnen auch zwei dabei, die E-Zigaretten mit entsprechenden Flüssigkeiten geladen hatten. Nach neuer Regelung sind die nun Steuergegenstand und somit steuerpflichtig.

Beide Aufgriffe sollen zusammen einen Steuerschaden von rund 180.000 EUR haben.

Der gewerbliche Güterkraftverkehr unterliegt in besonderem Maße speziellen Vorschriften. Aufgrund der starken Konkurrenzsituation und einer angestrebten optimalen Auslastung der Fahrzeuge sowie des Fahrpersonals werden nach wie vor Verkehrsvorschriften missachtet. Eine Beanstandungsquote von über 40 Prozent an den zwei Kontrolltagen, zeigte die Notwendigkeit für weitere Verkehrskontrollen auf.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeidirektion Ratzeburg vom 08.05.2025 gegen 09:09 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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