
Am Dienstag, den 6. Mai 2025 nahm ein 52-Jähriger um 02:03 Uhr an einem Imbisstand im Hauptbahnhof Magdeburg das Smartphone einer 40-jährigen Frau widerrechtlich an sich. Die Mitarbeiterin des Stores bemerkte dies, sicherte das Gerät und gab es der russischen Besitzerin zurück. Die Bestohlene meldete sich bei der Bundespolizei und zeigte den sri-lankischen Staatsangehörigen an. Mit Hilfe der couragierten Mitarbeiterin konnte der mutmaßliche Dieb eindeutig bekannt gemacht werden und erhielt nach seiner Identitätsfeststellung durch eine eingesetzte Streife eine Strafanzeige wegen Diebstahls. Um 08:01 Uhr schlug der mutmaßliche Handydieb erneut zu. In einem Regionalexpress von Berlin nach Magdeburg versuchte er ein weiteres Smartphone zu entwenden. Die 46-jährige Reisende bemerkte den Diebstahl ebenfalls und wandte sich an den Zugbegleiter, welcher die Bundespolizei informierte. Eine weitere Streife kontrollierte den Tatverdächtigen, durchsuchte ihn und konnte das gestohlene Handy in der Unterhose des Langfingers auffinden. Da der Mann sich weigerte, Angaben zu seiner Person zu machen, wurde er in die Diensträume der Bundespolizei mitgenommen. Dort erfolgte eine zweifelsfreie Feststellung seiner Identität mittels Fingerabdruck-Scan. Hierbei wurde auch bekannt, dass er an diesem Tag nicht das erste Mal mit der Bundespolizei zu tun hatte. Zur Unterbindung weiterer strafbarer Handlungen wurde er kurzzeitig in Gewahrsam genommen. Er erhielt eine weitere Strafanzeige wegen Diebstahls und einem Platzverweis für den Hauptbahnhof Magdeburg. Daran hielt er sich allerdings nicht: Um 11:02 Uhr betätigte der 52-Jährige grundlos die Notrufanlage im besagten Hauptbahnhof. Im Personentunnel konnte er von Einsatzkräften gestellt und in die Räumlichkeiten der Bundespolizei mitgenommen werden. Dort angekommen, beleidigte er die eingesetzte Streife fortwährend mit ehrverletzenden Worten. Die Sicherheitskräfte der Deutschen Bahn stellten ihm aufgrund seines Gebarens ein zweijähriges Hausverbot für den Hauptbahnhof aus. Außerdem wurden gegen ihn Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs, Missbrauch von Notrufen, Sachbeschädigung und Beleidigung eröffnet. Beim Verlassen der Räumlichkeiten der Bundespolizei trat der Tatverdächtige dann unvermittelt mit seinem, mit Stahlkappen beschuhtem Fuß, gegen die Wade einer Beamtin, wodurch diese starke Schmerzen verspürte. Demnach wurde er zu Boden gebracht und musste im weiteren Verlauf gefesselt werden. Es wurden weitere Strafanzeigen wegen des tätlichen Angriffs auf und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung erstellt.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Magdeburg vom 07.05.2025 gegen 15:25 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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