
Am Dienstag (06.05.) sind der Polizei gegen 12 Uhr bei einer Verkehrskontrolle am Willy-Brand-Ring in Neuss diverse Modifikationen an einem PKW aufgefallen. Der Fahrzeugführer, ein 21-jähriger Bulgare, konnte einen Prüfbericht vorlegen, der unmittelbar vor der Kontrolle von einem ortsansässigen Ingenieurbüro ausgestellt worden war und der keine Mängel am Fahrzeug feststellte.
An diesem Bericht ergaben sich im Verlauf der Kontrolle jedoch Zweifel, so verlor das Fahrzeug Öl und die Umbauten waren teilweise nicht aufgeführt. Der 21-Jährige erklärte sich bereit, eine entsprechende Prüfung bei einem anderen Anbieter vornehmen zu lassen - dieser stellte im weiteren Verlauf erhebliche Mängel am Fahrzeug fest. Das Fahrzeug hätte die Hauptuntersuchung wohl nicht bestanden.
Das KFZ wurde abgeschleppt und sichergestellt.
Das Unternehmen, welches das fehlerhafte Prüfzeugnis ausgestellt hatte, wird sich nun wegen der Falschbeurkundung verantworten müssen.
Die optische, technische und leistungsbezogene Individualisierung von Kraftfahrzeugen begeistert die Gemeinde der Tunerinnen und Tuner schon seit vielen Jahrzehnten. Alle Fahrzeuge müssen aber so gebaut und ausgerüstet sein, dass die Teilnahme am Straßenverkehr ohne Betriebsgefahr stattfinden kann. Wesentliche Regelungen sind hier in §§ 30 ff. StVZO aufgeführt. Die Änderung von Serienfahrzeugen regelt u.a. § 19 StVZO. Änderungen und Modifikationen können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis vom 07.05.2025 gegen 10:31 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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