
Am Dienstag (06.05.) führten Beamte der Verkehrspolizei eine Kontrolle im Bereich der Landstraße 390 durch.
Gegen 9 Uhr wurde ein Fahrzeug angehalten, in dem ein 27-Jähriger aus Mönchengladbach gerade eine Fahrstunde absolvierte. Der Fahrzeugführer machte einen nervösen und hektischen Eindruck. Erste Tests vor Ort deuteten darauf hin, dass er möglicherweise unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand.
Der 27-Jährige wurde zur Durchführung einer Blutprobe auf eine Polizeiwache gebracht.
In diesem Fall wurde eine Strafanzeige gefertigt, die darauf hindeutet, dass möglicherweise das Betäubungsmittelgesetz verletzt wurde.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die im Straßenverkehr zugelassenen Höchstwerte für Alkohol und Cannabis für Fahranfänger – und auch für Fahrschüler – nicht gelten. Während der Probezeit wird von Fahrzeugführern erwartet, sich in einem nüchternen Zustand zu befinden. Andernfalls können Sanktionen verhängt werden.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis vom 07.05.2025 gegen 09:20 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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