
Beamte der Bundespolizei am Flughafen Karlsruhe/Baden haben aufgrund von PNR-Daten am 30. April 2025 einen marokkanischen Staatsangehörigen festgenommen. Die Bundespolizisten kontrollierten den 52-Jährigen im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Marokko.
Gegen den Mann bestand ein internationaler Haftbefehl zum Zwecke der Auslieferung der niederländischen Behörden wegen Rauschgiftkriminalität.
Demnach hat der 52-Jährige eine Haftstrafe von 1329 Tagen zu verbüßen.
Nach richterlicher Vorführung befindet sich der marokkanische Staatsangehörige in Auslieferungshaft, wo er im Rahmen der internationalen Rechtshilfe auf seine Auslieferung in die Niederlande wartet.
Hintergrund:
Bereits seit 2017 sind Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, für alle grenzüberschreitenden kommerziellen Flüge Daten ihrer Reisegäste an das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Dabei geht es hauptsächlich um sogenannte PNR-Daten (Passenger Name Records), die bei der Buchung einer Reise anfallen (u.a. Namen des Reisenden oder Abflugdatum). Mehrere Partnerbehörden überprüfen diese Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung terroristischer Straftaten sowie schwerer Kriminalität. Bei erkannten Fahndungstreffern werden die Daten an die Bundespolizei für weitere Maßnahmen übermittelt (z. B. Einreiseverweigerungen oder Festnahmen).
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Offenburg vom 02.05.2025 gegen 10:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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