
Bargeld und Gold haben Betrüger am Dienstagmittag in der Pforzheimer Nordstadt dreist ergaunert, nachdem sie ihrem Opfer glaubhaft gemacht hatten, ein naher Angehöriger habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht.
Eine Frau erhielt zur Mittagszeit einen Anruf auf ihrem Festnetz von einem Mann, welcher angab, deren Sohn hätte einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Dieser würde sich nun in Untersuchungshaft befinden, welche nur durch die Zahlung einer sechsstelligen Summe vorerst aufgehoben werden könne. In der Folge kam es seitens der Täterschaft zu einer geschickten Gesprächsführung, welche die Dame schließlich dazu veranlasste, gegen 14:30 Uhr, Bargeld und Gold im höheren fünfstelligen Eurobereich an eine Abholerin auszuhändigen.
Die Abholerin kann wie folgt beschrieben werden:
etwa 25-30 Jahre alt, ca. 170cm groß, europäisches Erscheinungsbild, kurze braune Haare, trug einen leichten Wollpullover mit blauen Streifen, eine weiße Jacke und eine Jeanshose
Die Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen, die sachdienliche Angaben zu Personen oder Fahrzeugen machen können, sich unter der Rufnummer 07231 186-4444 beim Kriminaldauerdienst in Pforzheim zu melden.
Hierzu gibt die Polizei folgende Hinweise:
Denken Sie daran, die Polizei ruft Sie niemals unter der
Polizeinotrufnummer 110 an! Das machen nur Betrüger. Wenn Sie
unsicher sind, wählen Sie die Nummer 110. Aber nutzen Sie dafür
nicht die Rückruftaste.
Legen Sie am besten auf, wenn Sie nicht sicher sind, wer anruft
und Sie sich unter Druck gesetzt fühlen.
Rufen Sie den Angehörigen, um den es sich in dem Telefonat
handeln soll, unter der Ihnen bekannten Nummer an.
Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und
finanziellen Verhältnisse.
Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen! Vereinbarte
Treffpunkte vor Dienst- oder Amtsgebäuden, wie z. B.
Polizeidienststellen, Amtsgericht oder Staatsanwaltschaft,
vermitteln eine trügerische Sicherheit.
In Deutschland gibt es die von den Betrügern geschilderte
Verfahrensweise "gegen Kaution auf freien Fuß" nicht! Von
Personen, gegen die ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet
wurde, kann durch die Polizei eine Sicherheitsleistung erhoben
werden, wenn diese Personen in Deutschland keinen festen
Wohnsitz haben.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Pforzheim vom 30.04.2025 gegen 10:18 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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