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Polizeiticker für Weil am Rhein, 05.02.2025: 339 Tage Haft: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl an der französischen Grenze

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

339 Tage Haft: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl an der französischen Grenze

Weil am Rhein (ots) -

Ein wegen Diebstahls verurteilter und mit Haftbefehl gesuchter Mann ist von der Bundespolizei an der französischen Grenze gefasst worden. Der Mann hatte eine Geldstrafe nicht bezahlt und verbüßt nun eine Ersatzfreiheitsstrafe.

Am Dienstagabend, dem 4. Februar 2025 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei den algerischen Staatsangehörigen auf der Palmrainbrücke bei Weil am Rhein. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass noch ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen Diebstahls verurteilte ein Gericht den Gesuchten vor zwei Jahren zu einer Geldstrafe. Da der in Frankreich wohnhafte Mann weder die Strafe bezahlte, noch die Ersatzfreiheitsstrafe antrat, erließ die Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr Haftbefehl. Auch gegenüber der Bundespolizei konnte der 30-Jährige die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen. Nach der Festnahme erfolgte die Einlieferung in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt.

Diese Meldung wurde am 05.02.2025, 09:55 Uhr durch die Bundespolizeiinspektion Weil übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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