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Meiderich: Polizeiliche Videobeobachtungsanlage auf der Von-der-Mark-Straße
Duisburg (ots) -
Am Mittwoch (5. Februar, 10 Uhr) wird an der Von-der-Mark-Straße Ecke Wittkampstraße ein mobiles Videobeobachtungssystem installiert. Die Kameras sollen bis einschließlich zum 20. März 2 Uhr aktiv sein.Die Von-der-Mark-Straße gilt als Schwerpunkt der Straßenkriminalität, sodass die rechtlichen Voraussetzungen für eine temporäre Videobeobachtung rechtlich vorliegen und die Installation nun umgesetzt wird.
Duisburgs Polizeipräsident Alexander Dierselhuis betont: "Ergänzend zu den bisher verstärkten Präsenzstreifen, den ausgesprochenen Bereichsbetretungsverboten, sowie personenbezogenen Messertrageverboten erwirkte die Polizei Duisburg die Aufstellung einer mobilen Videobeobachtungsanlage für den Bereich rund um den Zentralen Omnibus Bahnhof in Meiderich. Hiermit setzen wir ein weiteres klares Zeichen gegen die Begehungen von Straftaten!
Das Fußgängeraufkommen im Bereich der Von-der-Mark-Straße, der dazugehörigen Fußgängerzone und des angrenzenden Zentralen Omnibus Bahnhofs ist aufgrund der vielen Geschäfte und Restaurants besonders hoch und bietet eine besondere Möglichkeit an Tatgelegenheiten. Die Videobeobachtungsanlage ermöglicht nicht nur das schnelle Einschreiten von Einsatzkräften, sondern soll abschreckend in Hinblick auf die Begehungen von Straftaten wirken und das Sicherheitsgefühl der Meidericher stärken."
Die Videos werden in der Leitstelle der Polizei von eigens dafür geschulten Mitarbeitenden beobachtet und ausgewertet. Die Aufnahmen werden nach einer Frist von 14 Tagen automatisch gelöscht. Zum Zwecke der Strafverfolgung oder zur Verhinderung weiterer Straftaten durch eine bestimmte Person dürfen die Videoaufnahmen länger gespeichert werden. Bestimmte Bereiche - wie zum Beispiel Wohnungen oder Arztpraxen - werden im Vorfeld geschwärzt bzw. verpixelt. Bei der Anlage handelt es sich um einen Anhänger mit ausfahrbarem Teleskop-Kamerasystem. Das System ist auf eine Höhe von bis zu fünf Metern ausfahrbar und verfügt über sechs Kameras. Zwei Kameras sind sog. Sicherungskameras, die dauerhaft den unteren Bereich des Anhängers gegen Beschädigungen durch Unbefugte filmen. Sollte der Anhänger durch Personen angegangen werden, gibt es ein akustisches und optisches Alarmsignal und die Polizei wird verständigt. Die Rechtsgrundlage für die mobile Videobeobachtung ergibt sich aus §15a PolG NRW. Spezielle Hinweisschilder informieren die Bürgerinnen und Bürger über den Beginn der Video-Zonen.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der stationären und mobilen Videobeobachtung finden Sie hier: https://duisburg.polizei.nrw/artikel/polizeiliche-videobeobachtung-in-duisburg
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Diese Meldung wurde am 04.02.2025, 15:30 Uhr durch die Polizei Duisburg übermittelt.
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