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Geldstrafe nach Beleidigung
Grünstadt (ots) -
Gemeinsame Pressemitteilung des Amtsgerichts Grünstadt und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz
Nachdem eine damals 26-Jährige am 28.01.2024 während eines Einsatzes in Grünstadt die eingesetzten Polizeibeamten mehrfach beleidigte, erließ das Amtsgericht Grünstadt nun einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 600 Euro.
Situationen wie diese begleiten unsere Kolleginnen und Kollegen leider permanent im dienstlichen Alltag. Das Amtsgericht Grünstadt setzte mit seinem Strafbefehl, der mittlerweile rechtskräftig ist, ein deutliches Zeichen, dass derartige Straftaten konsequent verfolgt werden.
Diese Meldung wurde am 04.02.2025, 13:50 Uhr durch das Polizeipräsidium Rheinpfalz übermittelt.
Wie kann ich die Polizei in Grünstadt erreichen?
Haben Sie eine Anfrage zum Thema der Meldung, wenden Sie sich direkt an die im Text angegebene Telefonnummer, sofern vorhanden.
Seit 1973 gibt es in Deutschland die 110 als einheitliche Notrufnummer für die Polizei, egal ob in Grünstadt oder einer anderen Stadt.
Für medizinische Notfälle oder um die Feuerwehr zu alarmieren, ist die 112 die richtige Telefonnummer. Falls nötig, wird dort auch die Polizei benachrichtigt, beispielsweise wenn bei einem Verkehrsunfall sowohl eine Krankenwagen als auch die Polizei verständigt werden müssen.
Die intergrierte Leitstelle ist allerdings nur für Notfälle zuständig, beispielsweise nach schweren Unfällen oder bei einem Herzinfarkt. Wer Bauschmerzen hat und seinen Hausarzt nicht erreicht, kann unter der Telefonnummer 116 117 den ärztlichen Bereitschaftsdienst anrufen.
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