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Gesuchter Einbrecher in Untersuchungshaft - Wem gehören die sichergestellten Schmuckstücke und Gegenstände?
Reutlingen (ots) -
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgartund des Polizeipräsidiums Reutlingen
Ergänzung zur Pressemitteilung vom 19.12.2024/17.35 Uhr
Köngen (ES)/Landkreise Esslingen, Göppingen und benachbarte Landkreise:
Nach einem Einbruch in Köngen am 18.12.2024 befindet sich der zunächst flüchtige Tatverdächtige zwischenzeitlich in Untersuchungshaft.Wie bereits berichtet, soll der 33-Jährige am Tattag in ein Wohnhaus in der Gunzenhauser Straße eingebrochen sein. Bevor der Einbruch entdeckt wurde, war der Mann im Bereich der Mörikestraße von Anwohnern dabei beobachtet worden, wie er dort - wie sich später herausstellte - eine Ledermappe mit Schmuckstücken hinter einem Anhänger versteckt hatte. Als der Verdächtige wenig später im fraglichen Bereich von den alarmierten Polizeibeamten angetroffen und einer Kontrolle unterzogen wurde, flüchtete er unvermittelt und tauchte in der Folge unter.
Anfang Januar konnte der aus dem Landkreis Göppingen stammende, kosovarische Staatsangehörige dann in Stuttgart festgenommen werden. Nach ihm hatte die Polizei bis dahin mit einem von der Staatsanwaltschaft Stuttgart erwirkten Haftbefehl gefahndet. Die Ermittlungen, für welche weiteren Einbrüche im Landkreis Esslingen und auch benachbarten Landkreisen der Mann möglicherweise als Verdächtiger in Betracht kommt, dauern noch an.
Während im Zuge der Ermittlungen sichergestelltes Diebesgut teilweise dem Einbruch in der Gunzenhauser Straße zugeordnet werden konnten, ist die Herkunft von weiteren Schmuckstücken und Gegenständen noch unklar.
Deren Eigentümer werden nun von der auf die Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen spezialisierten Ermittlungsgruppe der Kriminalpolizeidirektion Esslingen gesucht.
Bilder mit den Schmuckstücken und Gegenständen finden Sie unter
https://fahndung.polizei-bw.de/tracing/polizeipraesidium-reutlingen-zuordnung-von-mutmasslichem-diebesgut/
Wer darauf sein Eigentum wiedererkennt, wird gebeten, sich unterTel. 07071/972-2002 oder per E-Mail unter Esslingen.KD.K2.WED@polizei.bwl.dezu melden. (ak)
Diese Meldung wurde am 03.02.2025, 09:17 Uhr durch das Polizeipräsidium Reutlingen übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Tübingen
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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