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135 Tage Freiheitsstrafe: Fehlender Fahrschein im ICE wird per Haftbefehl gesuchten Mann zum Verhängnis- Festnahme durch Bundespolizei-
Hamburg (ots) -
Am 11.01.2025 gegen 01.45 Uhr nahmen Bundespolizisten einen polizeilich aufgrund von Gewalt- und Eigentumsdelikten bekannten Mann (m.25) im Bahnhof Hamburg-Harburg fest.
"Der als gewalttätig eingestufte marokkanische Staatsangehörige wurde seit Dezember 2022 mit einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Baden-Baden gesucht. Der wegen Diebstahlsdelikten Verurteilte war bislang "untergetaucht" und hatte eine geforderte Geldstrafe in der Höhe von rund 1.300 Euro nicht gezahlt. Jetzt hat der Gesuchte eineErsatzfreiheitsstrafe von 135 Tagen zu verbüßen."
Vor der Festnahme durch eingesetzte Bundespolizisten wurde der "Fahrgast" in einem ICE auf der Fahrt von Kassel-Wilhelmshöhe nach Hamburg von einer Zugbegleiterin der DB ohne Fahrschein angetroffen. Da der Mann sich nicht ausweisen konnte, wurde die Bundespolizei bei Einfahrt des Zuges im Bahnhof Harburg zur Feststellung der Personalien angefordert.Die fahndungsmäßige Überprüfung der Personaldaten des Beschuldigten ergab zwei Fahndungstreffer: Einen Haftbefehl wegen Diebstahlsdelikten sowie eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung. Der 25-Jährigewurde anschließend zum Bundespolizeirevier im Bahnhof Harburg verbracht.Ein angeforderter Arzt stellte die Gewahrsamsfähigkeit des Gesuchten fest.Gegen den marokkanischen Staatsangehörigen wurde ein weiteres Strafverfahren (Verdacht auf Leistungserschleichungen-Fahren ohne Fahrschein) eingeleitet.Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wurde der polizeilich bekannte Mann der U-Haftanstalt zugeführt.
"RC"
Diese Meldung wurde am 11.01.2025, 10:39 Uhr durch die Bundespolizeiinspektion Hamburg übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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