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Polizeiticker für Freiburg, 10.01.2025: Diebstahl im Zug - Urteil im beschleunigten Verfahren & Anordnung von Untersuchungshaft

Diebstahl in Freiburg aktuell: Was ist heute passiert? Die Bundespolizeiinspektion Weil informiert über Polizeimeldungen von heute. News.de hält Sie auf dem Laufenden zu Unfall-, Brand- und Verbrechensmeldungen in Ihrer Region.

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / graphee.eu

Diebstahl im Zug - Urteil im beschleunigten Verfahren & Anordnung von Untersuchungshaft

Freiburg (ots) -

Zwei Männer konnten im Zusammenhang mit einem Diebstahl in einem Fernzug durch die Bundespolizei vorläufig festgenommen werden. Gegen eine Person erging bereits ein Urteil im beschleunigten Verfahren. Gegen die zweite Person wurde Untersuchungshaft angeordnet.

Am Mittwoch, den 8. Januar 2025 gegen 14 Uhr informierte der Geschädigte die Bundespolizei über den Diebstahl seines Koffers beim Halt eines Fernzuges am Freiburger Hauptbahnhof. Der 48-jährige deutsche Staatsangehörige konnte durch die Ortung eines im Koffer befindlichen Gerätes den aktuellen Standort des Stehlgutes mitteilen. Aufgrund dieser Standortangaben und der Beschreibung des gestohlenen Koffers konnten im Bereich des Stühlinger Kirchplatzes zwei Tatverdächtige durch Einsatzkräfte der Bundespolizei festgestellt und vorläufig festgenommen werden.Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg wurde beim zuständigen Amtsgericht ein beschleunigtes Verfahren gegen einen der Tatverdächtigen durchgeführt. Das Amtsgericht verurteilte den 29-jährigen marokkanischen Staatsangehörigen wegen gewerbsmäßigem Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, welche zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.Gegen den zweiten Tatverdächtigen, einen 21-jährigen marokkanischen Staatsangehörigen, wurde aufgrund dieser sowie weiterer zurückliegender Straftaten auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Amtsgericht Freiburg ein Untersuchungshaftbefehl erlassen. Der Tatverdächtige befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft.

Diese Meldung wurde am 10.01.2025, 11:39 Uhr durch die Bundespolizeiinspektion Weil übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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