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Polizeiticker für Bad Wildbach-Calmbach, 10.01.2025: (CW) Bad Wildbad-Calmbach - Betrunken auf einem gestohlenen Fahrrad unterwegs

Diebstahl in Bad Wildbach-Calmbach aktuell: Was ist heute passiert? Das Polizeipräsidium Pforzheim informiert über Polizeimeldungen von heute. News.de hält Sie auf dem Laufenden zu Unfall-, Brand- und Verbrechensmeldungen in Ihrer Region.

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Unfall für das Presseportal Bild: Adobe Stock / bilanol

(CW) Bad Wildbad-Calmbach - Betrunken auf einem gestohlenen Fahrrad unterwegs

Bad Wildbach-Calmbach (ots) -

Ein Fahrradfahrer hat nach einer Polizeikontrolle am Mittwochnachmittag eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr sowie Diebstahls zu erwarten.

Nach bisherigem Kenntnisstand gelang es den Beamten gegen 17:00 Uhr einen 46-Jährigen am Busbahnhof in Calmbach einer Kontrolle zu unterziehen, nachdem dieser zuvor mutmaßlich ein Fahrrad entwendet hatte und damit unterwegs gewesen sei. Bei dem Mann konnte starker Alkoholgeruch wahrgenommen werden, weshalb die Beamten einen freiwilligen Atemalkoholtest durchführten. Dieser ergab einen Wert von knapp 2,1 Promille. Der Fahrer musste daraufhin in einem nahegelegenen Krankenhaus eine Blutprobe abgegeben.

Promillegrenzwerte für Radfahrer und -fahrerinnen sowie Fußgänger:

  • Radfahrer oder -fahrerinnen, die mit 1,6 Promille und mehr auf dem Fahrrad unterwegs sind, begehen eine Straftat (siehe §§ 316 und 315c StGB). Neben einer Geldstrafe von mehreren Hundert Euro, werden zwei Punkte ins Verkehrszentralregister eingetragen. Außerdem ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) Pflicht. Sollte der Radfahrer oder -fahrerin bei der MPU durchfallen, droht ihm der Entzug seiner Fahrerlaubnis!

  • Für Fußgänger oder Fußgängerinnen gibt es keine Alkoholgrenzwerte! Wer als alkoholisierter Fußgänger einen Unfall verursacht, muss für seinen Schaden haften und hat mit rechtlichen Folgen zu rechnen.(gib-acht-im-verkehr.de)

Emily Meier, Pressestelle

Diese Meldung wurde am 10.01.2025, 10:52 Uhr durch das Polizeipräsidium Pforzheim übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

Unfall-Statistik und Verunglückte im Straßenverkehr

Bei den polizeilich erfassten Verkehrsunfällen der letzten Jahre im ganzen Bundesgebiet zeigt sich ein leichter Aufwärtstrend. So wurden 2022 insgesamt 2.406.465 Unfälle im Straßenverkehr erfasst, in den Jahren 2021 dagegen 2.314.938 Fälle und 2020 2.245.245 Fälle. Auch bei den Zahlen der Unfälle mit Personenschaden ist diese Entwicklung zu beobachten. So gab es 2022 289.672 Unfälle mit zu Schaden gekommenen Personen, insgesamt wurden dabei 2.788 Verunglückte getötet. Im Jahr 2021 wurden von 258.987 Unfällen mit Personenschaden 2.562 Todesopfer verzeichnet.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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