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Gemeinsame Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn und der Staatsanwaltschaft Heilbronn
Heilbronn (ots) -
Bad Friedrichshall: Überregional agierender Automatenaufbrecher festgenommen
Am Dienstag, den 26. November 2024, nahmen Kräfte der Kriminalpolizeidirektion Heilbronn in Bad Friedrichshall einen 45-Jährigen fest. Dem Mann wird vorgeworfen, ab Mitte Juni 2024 mindestens 30 Lebensmittel- und Snackautomaten im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Heilbronn aufgebrochen zu haben. Hierbei soll er die Tatorte in der Nacht aufgesucht, die Schlösser der Automaten geöffnet und hauptsächlich das Bargeld entnommen haben. Der bei den Aufbrüchen entstandene Sachschaden wird auf knapp 40.000 Euro, der Diebstahlschaden auf circa 13.300 Euro geschätzt. Durch umfangreiche und akribische Ermittlungen der Kriminalpolizei Heilbronn, KI 2 - Arbeitsbereich Seriendelikte/WED - kamen die Beamten auf die Spur des Mannes. Nachdem er am 29. Oktober 2024 in Michelfeld (Landkreis Schwäbisch Hall) bei einem Aufbruchsversuch beobachtet und zunächst vorläufig festgenommen worden war, konnten die Heilbronner Ermittler im Nachgang durch den Abgleich von vorhandenen Videoaufnahmen einen ersten Tatverdacht hinsichtlich weiterer Taten erlangen und diesen im Rahmen der weiteren Ermittlungen erhärten. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heilbronn erließ das Amtsgericht Heilbronn am 21. November 2024 Haftbefehl wegen Diebstahls bzw. versuchten Diebstahls in insgesamt 29 Fällen und Sachbeschädigung in zwei Fällen und der Tatverdächtige wurde am 26. November 2024 durch Fahndungskräfte an seiner Wohnanschrift in Bad Friedrichshall festgenommen. Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung konnten weitere Beweismittel sichergestellt werden. Der 45-Jährige wurde noch am Tag seiner Festnahme einem Haftrichter beim Amtsgericht Heilbronn vorgeführt. Dieser setzte den Haftbefehl in Vollzug und der Tatverdächtige wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Diese Meldung wurde am 29.11.2024, 13:19 Uhr durch das Polizeipräsidium Heilbronn übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Heilbronn
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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