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Zwei Wohnungseinbrüche im Stadtgebiet
Mönchengladbach (ots) -
Die Kriminalpolizei Mönchengladbach suchte am Donnerstag, 28. November, ein Mehrfamilienhaus in Rheydt und ein Einfamilienhaus in Odenkirchen auf. An beiden Adressen hatten sich Unbekannte gewaltsam Zutritt verschafft und die Räumlichkeiten durchsucht.
An der Dahlener Straße sicherte ein Team der Kriminalpolizei gegen 11.15 Uhr mögliche Spuren in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses, nachdem Anwohner dort einen Einbruch gemeldet hatten. Die Beamten stellten Schäden an der Wohnungstür fest. Augenscheinlich hatten sich Unbekannte gewaltsam Zugang verschafft und nach Beute gesucht. Ob sie etwas entwendeten ist derzeit unklar. Laut Zeugenangaben geschah die Tat vermutlich zwischen 18 Uhr am Vortag, dem 27. November, und 8.50 Uhr am Morgen, als man die Schäden bemerkte.
Am Abend sicherte die Kriminalpolizei gegen 18.40 Uhr mögliche Spuren an einem weiteren Tatort, diesmal an der Straße Am Pixbusch: Dort waren Unbekannte - vermutlich in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag - in ein Einfamilienhaus eingedrungen. Auch hier ist bislang nicht bekannt, ob etwas entwendet wurde.
Bei ihren Ermittlungen nimmt die Polizei in beiden Fällen sachdienliche Hinweise von noch nicht bekannten Zeugen unter der Rufnummer 02161-290 entgegen. (et)
Diese Meldung wurde am 29.11.2024, 10:29 Uhr durch die Polizei Mönchengladbach übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rhein-Kreis Neuss
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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