Erstellt von - Uhr

Blaulichtreport für Singen, 29.11.2024: Nicht nur zur Weihnachtszeit: Wie Ihr Paket durch den ZOLL kommt

Cyberkriminalität in Singen aktuell: Was ist heute passiert? Das Hauptzollamt Singen informiert über Polizeimeldungen von heute. News.de hält Sie auf dem Laufenden zu Unfall-, Brand- und Verbrechensmeldungen in Ihrer Region.

Aktuelle Polizeimeldung: Cyberkriminalität (Foto) Suche
Aktuelle Polizeimeldung: Cyberkriminalität Bild: Adobe Stock / BillionPhotos

Nicht nur zur Weihnachtszeit: Wie Ihr Paket durch den ZOLL kommt

Singen (ots) -

Auch in diesem Jahr wird mit dem Black Friday die heiße Phase des vorweihnachtlichen Online-Shoppings eingeläutet und bedeutet Hochsaison bei Paketversendern und -diensten. Was viele Online-Shopper dabei aber nicht bedenken: Wird das ersehnte Paket aus einem Nicht-EU-Land verschickt, ist der ZOLL mit im Spiel, und zwar gleich in mehrfacher Hinsicht.

Denn wird das neueste Computerzubehör oder das schicke Outfit online in einem Drittland bestellt, fallen möglicherweise bei der Einfuhr zusätzliche Zölle und Einfuhrumsatzsteuer an. Bei verbrauchersteuerpflichtigen Waren, wie z.B. Alkohol oder Tabak, werden unter Umständen noch Verbrauchsteuern fällig.

Für Postsendungen aus einem Drittland gelten folgende Bestimmungen:Warenwert bis 150 Euro: Die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % bzw. des ermäßigten Steuersatzes von 7 % wird fällig.

Warenwert über 150 Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls Verbrauchsteuern an.

Ausnahmen gelten für Geschenksendungen von Privatpersonen an Privatpersonen. Diese sind bis zu einem Wert von 45 Euro zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren gelten Mengenbeschränkungen.

In der Regel erledigt der Beförderer (Post-, Kurier- oder Expressdienstleister) die Zollformalitäten bereits bei Ankunft der Sendung in den Paketzentren und tritt dabei auch für die fälligen Einfuhrabgaben in Vorleistung. Online-Besteller sollten hier beachten, dass die Beförderungsunternehmen grundsätzlich eine gesonderte Servicepauschale für die Anmeldung beim Zoll und Vorauszahlung der Einfuhrabgaben erheben. Informationen hierzu sollten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beförderers oder Verkäufers enthalten sein. Diese Servicepauschale ist keine Abgabe des Zolls.

Wenn bei Sendungen, die die Deutsche Post AG im Rahmen des Weltpostvertrages befördert, notwendige Angaben für die Zollabwicklung fehlen oder unvollständig sind, wird sich die Deutsche Post AG grundsätzlich an den Empfänger wenden, um Fragen zur Zollanmeldung (z. B. Wert der Sendung, genaue Warenbeschreibung) zu klären. Andernfalls wird die Postsendung an das für den Empfänger zuständige Zollamt weitergeleitet. In diesen Fällen wird der Empfänger per Benachrichtigungsschreiben der Deutschen Post AG informiert und muss sich persönlich um die Zollabwicklung kümmern.

Hierbei besteht die Möglichkeit, die Sendung mithilfe der "Internetanmeldung für Post- und Kurierdienstsendungen" (IPK) elektronisch von zu Hause aus selber für die Zollabfertigung anzumelden - dies kann Zeit und Wege sparen! Der Zugang zu dieser Online-Anwendung IPK befindet sich im Zoll-Portal (www.zoll-portal.de) bei der Dienstleistung zum "Grenzüberschreitenden Warenverkehr".

Häufig beinhalten die Sendungen auch Produkte, die Verbraucherinnen und Verbraucher schaden können. Bekleidung unter falschem Firmenlogo aber auch technische Geräte, die nicht den Sicherheitsstandards entsprechen, müssen vom Zoll aus dem Verkehr gezogen werden.

"Die Markenschnäppchen können dann schnell teuer werden, wenn sie gefälscht sind", so Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen. "Die Waren werden vom Zoll sichergestellt und in der Regel auch vernichtet. Das gezahlte Geld ist oftmals weg. Außerdem bleibt es den Markeninhabern überlassen privatrechtlich gegen den Paketempfänger vorzugehen."

Auf www.zoll.de finden sich noch viele weitere Informationen zu Themen wie der Einfuhr von artengeschützten Tier- und Pflanzenarten, Verboten und Beschränkungen im Postverkehr und natürlich auch alle Regelungen zu Sendungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten.

Wer zu Weihnachten also ganz entspannt shoppen und schenken möchte, sollte sich rechtzeitig unter www.zoll.de informieren oder den Chatbot "TinA" fragen.

Diese Meldung wurde am 29.11.2024, 10:31 Uhr durch das Hauptzollamt Singen übermittelt.

Aktuelles aus der Region:

Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an und verpassen Sie keine Schlagzeile mehr – bleiben Sie mit news.de immer auf dem neuesten Stand!

Erfahren Sie mehr über die aktuellen Geschehnisse in Ihrer Region, einschließlich Wettervorhersagen, Warnmeldungen und vielem mehr, auf unserer Regio-News-Seite für Singen verpassen Sie keine wichtigen Informationen mehr!

Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Konstanz

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Konstanz 239 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 8% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 48%. Unter den insgesamt 103 Tatverdächtigen befanden sich 71 Männer und 32 Frauen. 30% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 2125
21 bis 259
25 bis 3011
30 bis 4021
40 bis 5014
50 bis 6013
über 6010

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 196 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Konstanz bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 59%.

Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).

Unfall-Statistik und Verunglückte im Straßenverkehr

Bei den polizeilich erfassten Verkehrsunfällen der letzten Jahre im ganzen Bundesgebiet zeigt sich ein leichter Aufwärtstrend. So wurden 2022 insgesamt 2.406.465 Unfälle im Straßenverkehr erfasst, in den Jahren 2021 dagegen 2.314.938 Fälle und 2020 2.245.245 Fälle. Auch bei den Zahlen der Unfälle mit Personenschaden ist diese Entwicklung zu beobachten. So gab es 2022 289.672 Unfälle mit zu Schaden gekommenen Personen, insgesamt wurden dabei 2.788 Verunglückte getötet. Im Jahr 2021 wurden von 258.987 Unfällen mit Personenschaden 2.562 Todesopfer verzeichnet.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

Bleiben Sie außerdem mit unserem Polizeiticker immer und überall auf dem Laufenden!
Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp, Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.

/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.

Bleiben Sie dran!

Wollen Sie wissen, wie das Thema weitergeht? Wir informieren Sie gerne.