Cyberkriminalität in Hannover aktuell: Was ist heute passiert? Lesen Sie hier auf news.de täglich die lokalen Polizeimeldungen aus Ihrer Region - heute mit einem aktuellen Blaulichtreport übermittelt von dem Landeskriminalamt Niedersachsen.
Achtung Betrug: So schützen Sie sich beim Online-Shopping in der Weihnachtszeit
Hannover (ots) -
Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen gibt Tipps
Den Lieben eine Freude und dann auch noch ein Schnäppchen machen? Gerade in der Vorweihnachtszeit locken Firmen mit attraktiven Angeboten - es ist Hochsaison für den Online-Handel. Doch auch für Betrüger sind Anlässe wie Weihnachten oder Black Friday besonders attraktiv. Beispielsweise bewegte sich die bei der Polizei Niedersachsen registrierte Anzahl von Straftaten mit Bezug auf Fake Shops 2023 im unteren vierstelligen Bereich. Es entstand ein Schaden im oberen fünfstelligen Bereich. Die diesjährige Tendenz verläuft ähnlich. Deshalb warnt das LKA Niedersachsen vor Cyberkriminalitätsfällen und gibt wichtige Tipps, wie sich Bürgerinnen und Bürger beim Online-Einkauf vor Betrug schützen können.
Online-Betrug: Die häufigsten Maschen
Kriminelle nutzen verschiedene Methoden, um Verbraucher zu täuschen. Besonders beliebt sind:
Fake-Shops: Professionell gestaltete Webseiten, die vertrauenswürdig erscheinen, aber keine echten Produkte liefern. Verbraucher werden hier mit verlockenden Schnäppchenpreisen geködert.Vorsicht auch vor Shops, die scheinbar aufgrund des Namens und des Links aus Deutschland stammen, jedoch tatsächlich in z. B. Asien beheimatet sind. Hier kann es sein, dass falsche oder minderwertige Ware geliefert wird. Die sehr hohen Rücksendekosten muss dann der Käufer übernehmen.
Phishing: Betrügerische E-Mails, die als Nachrichten bekannter Online-Händler oder Zahlungsdienstleister getarnt sind, um sensible Daten wie Passwörter oder Kreditkartennummern zu erbeuten.
Falsche Bestellbestätigungen und Versandbenachrichtigungen: Links in diesen E-Mails führen oft zu gefälschten Login-Seiten oder Schadsoftware.
Tipps des LKA: So schützen Sie sich
Damit Sie sicher und ohne böse Überraschungen online einkaufen können, gibt die Polizei folgende Ratschläge:
Nutzen Sie sichere Zahlungsarten: Bevorzugen Sie Zahlungen per Rechnung oder über sichere Bezahldienste wie PayPal, die Käuferschutzbieten. Überweisungen im Voraus sind riskant, insbesondere bei unbekannten Anbietern. Vorsicht bei Vorkasse. Suggeriert der Shop mitzahlreichen Logos verschiedene Zahlungsarten und bleibt am Ende des Bestellvorgangs aber nur die Option Vorkasse übrig - womöglich auf ein Bankkonto im Ausland, dann sollten Sie das Geld an einen unbekannten Verkäufer nicht überweisen.
Überprüfen Sie die Seriosität des Anbieters: Recherchieren Sie vor dem Kauf. Nutzen Sie Suchmaschinen wie Google, um mehr über den Firmennamen, Personen, Adresse oder Telefonnummer in Erfahrung zu bringen. Auch Kartendienste (inklusive Street View) können eine ersteEinschätzung ermöglichen. Lesen Sie Kundenbewertungen und prüfen Sie das Impressum. Fehlende oder unvollständige Angaben sind ein Warnsignal. Die Verbraucherzentrale bietet zudem einen nützlichen Fake-Shop-Finder an, Link https://www.fakeshopfinder.de
Machen Sie bei Gütesiegeln eine Gegenkontrolle: Stammen die abgebildeten Siegel von seriösen Anbietern, so ist dort immer eine Gegenprobe mit entsprechender Seiten- und Shopbeschreibung beim Anbieter möglich. Siegel als reine Bilddatei lassen keine Überprüfungzu. - Achten Sie auf eine sichere Verbindung: Lassen Sie sich dabei nicht vom "s" in https blenden. Das "S" steht lediglich für eine verschlüsselte Verbindung. Die von Ihnen eingegebenen Kundendaten werden sicher übertragen. Vor vielen Jahren waren die entsprechenden Zertifikate nur mit viel Aufwand und Prüfung zu bekommen. Mittlerweile werden diese auch kostenfrei und ohne Prüfung angeboten.
Seien Sie skeptisch bei Schnäppchenangeboten: Preise, die deutlich unter dem Marktwert liegen, sind oft ein Hinweis auf betrügerische Absichten. Verzichten Sie deshalb auf Spontankäufe und vergleichen Sie Preise, vor allem auch bei Anbietern vor Ort.
Öffnen Sie keine verdächtigen Links: Klicken Sie nicht auf Linksin E-Mails oder Nachrichten, die unaufgefordert von vermeintlichen Händlern oder Dienstleistern stammen. Loggen Sie sich immer direkt über die Webseite des Anbieters ein.
Im Betrugsfall: Was tun?
Sollten Sie Opfer eines Online-Betrugs geworden sein, zeigen Sie die Straftat an. Dafür können Sie jede Polizeidienststelle aufsuchen oder die Onlinewache der Polizei nutzen: https://portal.onlinewache.polizei.de/de/Sammeln Sie alle relevanten Informationen wie Bestellbestätigungen, Zahlungsbelege und Kommunikation mit dem Händler. Zudem sollten Sie bei Ihrer Bank eine Rückbuchung veranlassen, falls möglich.
Weitere Informationen finden Sie hier:
LKA Niedersachsen: https://www.polizei-praevention.de/fakeshops
Polizeiliche Kriminalprävention: https://www.polizei-beratung.de/presse/detailseite/sicher-online-einkaufen-auch-in-der-weihnachts zeit/
Diese Meldung wurde am 28.11.2024, 11:00 Uhr durch das Landeskriminalamt Niedersachsen übermittelt.
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Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Region Hannover
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Region Hannover 3022 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 10% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 31%. Unter den insgesamt 566 Tatverdächtigen befanden sich 419 Männer und 147 Frauen. 38% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.
Alter | Anzahl Tatverdächtige |
---|---|
unter 21 | 101 |
21 bis 25 | 65 |
25 bis 30 | 80 |
30 bis 40 | 145 |
40 bis 50 | 93 |
50 bis 60 | 56 |
über 60 | 26 |
Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 2213 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Region Hannover bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 44%.
Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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