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Polizeimeldungen für Stadthagen, 26.11.2024: Stadthagen - Zeugenaufruf nach Diebstahl eines E-Dreirads

Diebstahl in Stadthagen aktuell: Was ist heute passiert? Die Polizeiinspektion Nienburg informiert über Polizeimeldungen von heute. News.de hält Sie auf dem Laufenden zu Unfall-, Brand- und Verbrechensmeldungen in Ihrer Region.

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

Stadthagen - Zeugenaufruf nach Diebstahl eines E-Dreirads

Stadthagen (ots) -

(Reh) Die Polizei Stadthagen sucht Zeugen zu einem Diebstahl eines E-Dreirads. Das Dreirad der Marke Pfautec in der Farbe blau befand sich am Fahrradständer des Bahnhofs in Stadthagen und wurde im Zeitraum vom 23.11.2024, ca. 08:00 Uhr bis zum 24.11.2024, ca. 20:00 Uhr von der Örtlichkeit entwendet.

Das Dreirad war mittels Kettenschloss gesichert. Das Kettenschloss wurde durch die Täterschaft vermutlich mit einem entsprechenden Werkzeug durchgeschnitten und vor Ort belassen.

Der aktuelle Wert des Dreirads beläuft sich auf ca. 2.300,00 EUR.

Die Polizei bittet nun Zeugen, die Angaben zur Tat, zur Täterschaft oder zum aktuellen Aufenthaltsort des E-Dreirads machen können, sich mit der Polizei in Stadthagen unter 05721 98220 in Verbindung zu setzen.

Diese Meldung wurde am 26.11.2024, 14:16 Uhr durch die Polizeiinspektion Nienburg übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Nienburg (Weser)

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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