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Polizeiticker für Bordesholm, 26.11.2024: Einbruch in Einfamilienhaus - Polizei sucht Zeugen

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

Einbruch in Einfamilienhaus - Polizei sucht Zeugen

Bordesholm (ots) -

Am Sonntag, den 24. November 2024, ist es in der Wilhelm-Stabe-Straße in Wattenbek zu einem Einbruch in ein Einfamilienhaus gekommen. Nach bisherigem Ermittlungs-stand verschafften sich unbekannte Personen zwischen 9:00 Uhr und 20:00 Uhr gewaltsam Zutritt zu dem Gebäude. Die Polizei bittet um Zeugenhinweise.

Nach ersten Erkenntnissen drangen die Täter über ein Fenster in das Haus ein und durchsuchten mehrere Räume nach Wertgegenständen. Der genaue Schaden ist derzeit noch nicht abschließend beziffert. Die betroffenen Hausbewohner waren zum Tatzeitpunkt nicht zu Hause.

Die Polizei bittet Personen, die am Tatort oder in der näheren Umgebung verdächtige Beobachtungen gemacht haben, sich zu melden. Insbesondere könnten auffällige Fahrzeuge oder fremde Personen im Umfeld der Wilhelm-Stabe-Straße von Bedeutung sein. Auch Videoaufnahmen privater Überwachungskameras, die den Zeitraum abdecken, könnten wichtige Hinweise liefern.

Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizei in Neumünster unter der Telefonnummer 04321 9450 oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Feddersen

Diese Meldung wurde am 26.11.2024, 13:52 Uhr durch die Polizeidirektion Neumünster übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Rendsburg-Eckernförde

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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