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Hochwasser Neckarzuflüsse Ammer, Aich, Körsch 2025 aktuell: Entwarnung für Böblingen und Freudenstadt! So ist die Lage in der Region

Zu einer bestehenden Hochwasserwarnung für das Einzugsgebiet der Neckarzuflüsse Ammer, Aich, Körsch wurde am Freitag, den 10.01.2025 eine Entwarnung herausgegeben. Alles zur momentanen Situation und was Anwohner der betroffenen Gebiete gegebenenfalls noch beachten sollten, lesen Sie hier in diesem Artikel.

Immer wieder verlieren Anlieger in der Nähe von über die Ufer tretenden Gewässern ihre Existenz. (Symbolbild) (Foto) Suche
Immer wieder verlieren Anlieger in der Nähe von über die Ufer tretenden Gewässern ihre Existenz. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / marog-pixcells

An deutschen Binnengewässern und in Küstennähe kommt es aufgrund des Wetters und des Klimas häufig zu kritischen Wasserständen und Hochwassergefahren. Auch in diesem Winter ergeben die Modellberechnungen der Hochwasserzentralen der Länder immer wieder Warnstufen durch Hochwasser. In der kalten Jahreszeit sind die Niederschlagsmengen - ob Regen oder Schnee - bekanntlich groß. So kann es vorallem bei schwankenden bzw. plötzlich steigenden Temperaturen auch in diesem Januar zur Schneeschmelze und infolge dessen zu einem gravierenden Anstieg von Bächen und Flüssen kommen. Allen voran in den Gebirgsregionen und flussabwärts droht dann Hochwasser und Beschädigungen durch Überschwemmungen.

Hochwasser Einzugsgebiet der Neckarzuflüsse Ammer, Aich, Körsch aktuell: Wann und wo gilt die Entwarnung?

EreignisHochwasser-Entwarnung
RegionEinzugsgebiet der Neckarzuflüsse Ammer, Aich, Körsch, Landkreis Böblingen, Landkreis Freudenstadt
Gültig von10.01.2025, 08:00 Uhr
Gültig bis10.01.2025, 09:59 Uhr

Entwarnung! Amtliche Meldung der Hochwasserzentrale vom Freitag, 10. Januar 2025

Für das Einzugsgebiet der Neckarzuflüsse Ammer, Aich, Körsch wurde von HVZ Baden-Württemberg am 10.01.2025 um 08:00 Uhr eine Entwarnung veröffentlicht, die von Freitag, 10.01.2025 um 08:00 Uhr bis 09:59 Uhr am gleichen Tag gilt.

Die offizielle Meldung des Hochwasservorsorgedienstes lautet:
Im Einzugsgebiet der Neckarzuflüsse Ammer, Aich und Körsch besteht gemäß Modellberechnung nur noch eine geringe Hochwassergefährdung.

Diese Hochwasser-Meldung bezieht sich auf die Landkreise Böblingen und Freudenstadt.

Landkreis Böblingen und Landkreis Freudenstadt: Was müssen Betroffene bei Hochwasser beachten?

Wenn Sie Anlieger in unmittelbarer Nähe eines Gewässers in einer der betroffenen Regionen sind, nehmen Sie die amtlichen Hochwasserwarnungen ernst. Beachten Sie die offiziellen Mitteilungen und Vorhersagen der örtlichen Wetterdienste, Kommunen sowie der Feuerwehr. Verfolgen Sie vorallem die Situation in Ihrem Umkreis auf den Seiten der regionalen Hochwasserzentrale.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Meldungen des Hochwasserportals der Bundesländer (LHP) und wurde computergestützt generiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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