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Die Steuererklärung ist jedes Jahr ein leidiges Thema. Am 31. Mai ist Stichtag. Wer seine Steuererklärung jetzt noch nicht abgegeben hat, muss aber nicht verzagen. Denn die Frist ist mit folgenden Schritten einfach zu verlängern.
Bis zum 31. Mai müssen beim Finanzamt die Steuererklärungen eingegangen sein. Doch nicht alle haben die Nerven, die Zeit oder die Kapazität, sich um diese fristgerecht zu kümmern. Doch dafür gibt es Schlupflöcher. Denn die Abgabefrist kann auch verlängert werden.
Und so wird's gemacht: Wenn man eine Fristverlängerung braucht, muss man bei seinem zuständigen Finanzamt diese schriftlich einfordern. Am besten auf dem Postweg per Einschreiben. Ein formloses Schreiben ist dabei ausreichend. Wie "merkur.de" schreibt, kann es schwierig werden, eine Fristverlängerung per E-Mail zu erhalten. Am besten ist, man erkundigt sich vorher, ob das Finanzamt eine Anfrage auf Fristverlängerung auf elektronischem Wege statt gibt.
Sie müssen in Ihrem Schreiben ein genaues Datum nennen, bis wann Sie die Steuererklärung nachreichen werden. Wie "merkur.de" schreibt, ist dies bis spätestens zum 31. Dezember 2017 üblich. Die Steueridentifikationsnummer sollte im Betreff stehen. Sie müssen in ihrem Fristverlängerungsantrag zudem einen Grund nennen, warum die Abgabefrist nicht eingehalten werden konnte. Das können sein:
Für den Veranlagungszeitraum 2018 haben Steuerzahler dann zwei Monate mehr Zeit: Hier gilt als spätester Abgabetermin nicht mehr der 31. Mai, sondern der 31. Juli, erklärt der Verein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Auch für die Profis wie Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine ändern sich dann die Termine der Erklärungen ihrer Mandaten: Sie können sich Zeit lassen bis Ende Februar des jeweils übernächsten Jahres - für Steuererklärungen 2018 also bis Anfang 2020. Bisher endete die Frist für sie jeweils am 31. Dezember.
Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, kann diese auch freiwillig abgeben. Dafür bleiben dann vier Jahre Zeit. Das heißt: Bis zum 31. Dezember 2017 ist eine freiwillige Einkommensteuererklärung für 2013 möglich.
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gea/sam/news.de/dpa