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Hitzefrei am Arbeitsplatz?: Ab wie viel Grad im Büro oder in der Schule darf ich nach Hause gehen?

Für Schulkinder ist es das Größte: Statt bei hochsommerlichen Temperaturen im Klassenzimmer zu brüten, gibt's hitzefrei. Wie sieht die Situation aber für Arbeitnehmer aus? Wie Sie auch im Büro hitzefrei vom Chef bekommen, lesen Sie hier.

Schulkinder freuen sich am meisten, wenn das Thermometer steigt und es endlich hitzefrei gibt. (Foto) Suche
Schulkinder freuen sich am meisten, wenn das Thermometer steigt und es endlich hitzefrei gibt. Bild: Sebastian Kahnert / picture alliance / dpa

Sommerliche Temperaturen, Sonnenschein und ein strahlend blauer Himmel - wer würde angesichts des aktuellen Wetters nicht am liebsten in den Badesee hüpfen, anstatt im Büro zu hocken und am Schreibtisch zu zerfließen? Viele Arbeitnehmer dürften sich gerade im Sommer mit Wehmut an ihre Schulzeit erinnern, als es noch hitzefrei gab - einmal in der Arbeitswelt angekommen, können viele Berufstätige davon jedoch nur noch träumen.

Besteht Anspruch auf "Hitzefrei" im Büro?

Selbst wenn brütende Hitze über Deutschland liegt - in den Büros bekommen Angestellte nur verschwindend selten hitzefrei vom Chef. Einen Anspruch auf hitzefrei haben Beschäftigte nur in den seltensten Fällen, sagt Hans Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Grundsätzlich dürfe der Arbeitgeber bestimmen, wann und wo Mitarbeiter im Einsatz sind. Dabei hat er allerdings die gesundheitlichen Interessen seiner Mitarbeiter zu berücksichtigen. Ist jemand zum Beispiel schwanger oder hat eine Herz-Kreislauf-Erkrankung, kann die Arbeit in sehr warmen Büros als unzumutbar gelten. In so einem Fall kann der Mitarbeiter hitzefrei bekommen.

Gesetzliche Hitzefrei-Regelung am Arbeitsplatz

Welche Lufttemperaturen im Büro noch zumutbar sind, führt die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 Raumtemperatur aus. Danach gelten Temperaturen im Büro über 35 Grad Celsius als unzulässig, erklärt Kersten Bux von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua) in Dortmund. Steigt das Thermometer über diesen Wert, dürften Beschäftigte zum Beispiel verlangen, einen anderen Raum zugewiesen oder freizubekommen.

Bereits bei Temperaturen ab 26 Grad Celsius müsse der Arbeitgeber erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten treffen, erläutert Bux. Dazu gehöre etwa, eine Gleitzeitregelung einzuführen, Ventilatoren bereitzuhalten oder ausreichend Getränke zur Verfügung zu stellen. Die Vorgaben in der Arbeitsstättenregel seien allerdings nur Richtwerte. Sind Mitarbeiter durch Hitze besonders gefährdet, muss der Arbeitgeber solche Maßnahmen unter Umständen auch schon bei geringeren Temperaturen veranlassen.

Hat Ihnen die Hitze zu sehr zugesetzt, helfen Ihnen diese Tipps bei Sonnenstich und Hitzschlag weiter.

Hitze im Sommer: Tipps für Abkühlung im Büro

Steigen draußen die Temperaturen, fällt es vielen schwer, sich im Büro zu konzentrieren. Um trotz Sommerhitze durch den Tag zu kommen, hilft es, sich in der Pause kaltes Wasser über die Arme laufen zu lassen, teilt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege mit. Außerdem sollten Mitarbeiter besser locker geschnittene Kleidung tragen. Dann kann der Körper die Wärme leichter an die Umgebung abgeben. Auch in der Mittagspause ist es wichtig, beim Essen auf leichte Kost zu achten. Muss der Körper bei Hitze etwa Currywurst mit Pommes verdauen, ist das für ihn Schwerstarbeit, und er produziert noch mehr Hitze. Besser ist es, etwa einen Salat oder andere leichte Snacks zu essen.

Darf ich meinen eigenen Ventilator von Zuhause mitbringen?

Es schein eine einfache Lösung zu sein: Daheim steht ein funktionstüchtiger, aber ungenutzter Ventilator, während Sie auf Arbeit dahinschmelzen? Bevor Sie Ihren eigenen Ventilator mit ins Büro bringen, müssen Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber absprechen. Denn der ist für Ihre Sicherheit am Arbeitsplatz und somit auch die Überprüfung der Arbeitsmittel - denn dazu zählt auch ein Ventilator - verantwortlich. Verstößt der Arbeitgeber gegen die Überprüfungspflicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Um auf der sicheren Seite zu sein, müsste der private Ventilator zudem in die Arbeitsmittel-Bestandsliste aufgenommen und regelmäßig geprüft und gewartet werden. Auch über die eventuelle Begleichung der dadurch verursachten Stromkosten sollten Sie sich mit Ihrem Chef einig werden. Ist alles geklärt, gönnen Sie sich erst einmal eine Runde Ventilator-Frische.

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/sam/news.de/dpa

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