Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereits im Jahr 2025 mitteilte, gibt es anhaltend auch beim Medikament NEUPRO® 2 MG/24 H Lieferengpässe. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch NEUPRO® 2 MG/24 H ist aktuell betroffen.
Lieferschwierigkeiten beim Medikament NEUPRO® 2 MG/24 H: "Erhöhte Nachfrage"
Derzeit betrifft die Lieferengpassmeldung das Medikament von UCB Pharma GmbH und ist für den Zeitraum vom 07.03.2025 bis zum 25.03.2025 wirksam. Das Lieferdefizit ist vor allem deshalb kritisch, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Als Alternativpräparat für NEUPRO® 2 MG/24 H wird jedoch vom Bundesinstitut Neupro 2 mg/24 h transdermales Pflaster - OP(28x1) vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. In jedem Fall gilt hier: Lassen Sie sich vor dem Kauf von Produkten stets von Fachkräften beraten.
Ob Qualitätsprobleme bei der Produktion bis hin zu Verpackungsproblemen: die Ursachen für die Lieferengpässe sind vielfältig. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weiterhin ergänzt das Bundesinstitut dazu: "Es sind andere Packungsgrößen der gleichen Wirkstärke verfügbar".
NEUPRO® 2 MG/24 H: Die Details zum Medikament
NEUPRO® 2 MG/24 H ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Rotigotin von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Primäres Parkinson-Syndrom, nicht näher bezeichnet: Ohne Wirkungsfluktuation
- Syndrom der unruhigen Beine [Restless-Legs-Syndrom]
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Das Arzneimittel enthält Rotigotin und ist ein Pflaster zum Aufkleben auf die Haut. Es gehört zur Arzneimittelgruppe der so genannten Dopaminagonisten, welche eine bestimmte Art von Zellen stimulieren und an Dopaminrezeptoren im Gehirn binden.
- Das Arzneimittel wird angewendet
- zur symptomatischen Behandlung des Restless-Legs-Syndroms (RLS) bei Erwachsenen, einer Erkrankung, die durch einen unwiderstehlichen Drang, die Beine zu bewegen, gekennzeichnet ist.
- zur symptomatischen Behandlung der Parkinson-Erkrankung bei Erwachsenen entweder allein oder in Kombination mit dem Arzneimittel Levodopa.
Medikament | NEUPRO® 2 MG/24 H |
---|---|
Hersteller | UCB Pharma |
PZN | 05381596 |
Wirkstoff | Rotigotin |
Gültigkeitszeitraum | 07.03.2025 bis 25.03.2025 |
relevant im Krankenhaus | ja |
Alternativpräparat | Neupro 2 mg/24 h transdermales Pflaster - OP(28x1) |
Begründung für den Lieferengpass | Erhöhte Nachfrage |
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Verfügbarkeit und Ausblick
Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall NEUPRO® 2 MG/24 H aufgrund des anhaltenden Engpasses.
Die Apotheken sind derzeit besonders gefordert und müssen mit viel Weitblick auf die entsprechenden Engpässe reagieren. In manchen Fällen ist es beispielsweise möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Zwar scheint dies im Großen und Ganzen gut zu funktionieren, es ist jedoch auf lange Sicht keine Lösung des Problems.
Schon seit einer Weile wird versucht, die Problematik der Arzneimittellieferengpässe einzuschränken. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 04.02.2025, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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