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Lieferengpass bei RYTMONORM: Wie steht es um die Verfügbarkeit des Medikaments?

Zuletzt wurde am 31.05.2023 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament RYTMONORM bezieht. Bereits am 19.04.2023 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: Adobe Stock / I Viewfinder

Lieferengpässe bei Medikamenten stellen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen dar. Die Gründe für Engpässe sind dabei vielfältig und reichen von Problemen in der Herstellung bis hin zu regulatorischen Schwierigkeiten. Immer mehr Patienten müssen deshalb nun auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Das gilt aktuell auch für RYTMONORM.

Lieferengpass beim Medikament RYTMONORM: "Erhöhte Nachfrage"

Für das Medikament vom Pharmaunternehmen Viatris Healthcare GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 13.04.2023 bis zum 15.06.2023 gültig. Problematisch ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Ein alternativ wirkendes Präparat für RYTMONORM wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es könnte sich dennoch auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Kaufen Sie keine Produkte ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal.

Verschiedene Faktoren können individuell oder in Kombination dazu führen, dass es zu einem Lieferengpass bei einem bestimmten Medikament kommt. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit.

RYTMONORM: Die Details zum Herz-Kreislauf-Medikament

Bei Rytmonorm handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Propafenonhydrochlorid von Bedeutung ist.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Beschreibung des Medikaments. Dabei handelt es sich um eine amtliche Klassifikation für pharmakologische Wirkstoffe, wobei die erste Ebene aktuell 15 Hauptgruppen umfasst, die sich nach dem Organ oder System richten, auf das der Arzneistoff seine Hauptwirkung entfaltet. RYTMONORM lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:

  • Ebene 1 - Kardiovaskuläres System
  • Ebene 2 - Herztherapie
  • Ebene 3 - Antiarrhythmika, Klasse I und III
  • Ebene 4 - Antiarrhythmika, Klasse Ic

Rytmonorm gehört zur Gruppe C, ist also demnach ein Kreislauf- Medikament. Diese ATC-Gruppe bezieht sich auf Medikamente für das Herz und das Kreislaufsystem. Sie enthält Arzneimittel zur Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck, Angina pectoris und Herzinsuffizienz sowie eine Vielzahl von weiteren Arzneimitteln, die zur Prävention und Behandlung von Herzerkrankungen eingesetzt werden.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Präexzitations-Syndrom
  • Kammerflattern und Kammerflimmern
  • Supraventrikuläre Tachykardie
  • Vorhofflimmern, paroxysmal

Lieferengpass und Ursachen in der Übersicht

MedikamentRYTMONORM
HerstellerViatris Healthcare GmbH
PZN02067020
WirkstoffPropafenonhydrochlorid
Gültigkeitszeitraum13.04.2023 bis 15.06.2023
relevant im Krankenhausja
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

Lieferengpässe in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?

Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall RYTMONORM ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.

Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden. Nach Konsultationen im März 2023 haben die Ministerpräsidenten der Länder entschieden, dass die bisher ergriffenen oder in Aussicht gestellten Vorgehensweisen der Bundesregierung zur Sicherung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung nicht ausreichend sind. Als Folge fordern die Bundesländer weitere Maßnahmen zur Bewältigung von Engpässen bei wichtigen Medikamenten.

+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 31.05.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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