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Hartz IV & Bafög: Das Problem mit dem Zusammenleben

Hartz IV für Studenten und Azubis? Lebenspartnerschaft mit Bafög und Arbeitslosengeld II, studentisches Bafög und gemeinsame Wohnung mit den Eltern, die Stütze bekommen: News.de erklärt, was passiert, wenn Bafög und Hartz IV aufeinandertreffen.

Hartz IV und Bafög - eine Kombination, die sich finanziell mal negativ, mal positiv auswirken kann. (Foto) Suche
Hartz IV und Bafög - eine Kombination, die sich finanziell mal negativ, mal positiv auswirken kann. Bild: pixelio.de/Dr. Klaus-Uwe Gerhardt

Hartz IV für Studenten und Schüler mit Bafög-Förderung: Grundsätzlich schließt das Zweite Sozialgesetzbuch (Paragraph 7, Absatz 5) Studenten von Arbeitslosengeld II (ALG II) und Mehrbedarfen aus. Ausnahme: Wird die geförderte Ausbildung aufgrund einer längeren Krankheit, einer Schwangerschaft oder der Kindererziehung unterbrochen, kann für diesen Zeitraum beantragt werden.

Voraussetzung: Die Ausbildung muss für mehr als drei Monate unterbrochen werden. Studenten müssen für diese Zeit ein Urlaubssemester beantragen. Sie behalten ihren Studentenstatus, haben dann aber kein Anrecht auf Bafög. Das zieht einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt über ALG II nach sich, sofern kein entsprechendes Einkommen vorliegt.

Vorsicht: Wird das Urlaubssemester zu spät beantragt, muss das Bafög für die Monate zurückgezahlt werden, die in die Studienpause fallen. Das kann eine finanzielle Falle werden, weil das Arbeitslosengeld II diese Kosten nicht deckt.

Bafög-Empfänger lebt mit einem Hartz-IV-Empfängern zusammen: Bafög-Empfänger zählen in einem Hartz-IV-Haushalt nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Sie werden aber als Teil der Haushaltsgemeinschaft betrachtet. Das wirkt sich auf den Wohnkostenzuschuss aus. Beispiel: Lebt ein Bafög-Empfänger im Haushalt seiner Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen, so wird die Miete für die Wohnung durch drei Personen geteilt. Zwei Drittel der Miete werden also über Hartz IV abgesichert, das fehlende Drittel müsste der Bafög-Empfänger beisteuern.

Wer als Bafög-Empfänger mit eigenem Einkommen gemeinsam mit dem Partner, der ALG II bezieht, in einer Wohnung lebt, wird als Teil der Bedarfsgemeinschaft veranlagt. Das Einkommen des Bafög-Empfängers kann also zu einer Minderung des Hartz-IV-Anspruchs beim Partner ohne Einkommen führen.

Schüler-Bafög im Hartz-IV-Haushalt: Parallel zum Bafög kann ein Anspruch auf Hartz IV bestehen. Allerdings werden bis zu 20 Prozent vom ALG-II-Anspruch abgezogen. Denn nur ein Teil des Bafögs ist für die Ausbildung zweckbestimmt. Das übrige Geld dient der Sicherung des Lebensunterhalts und wird deshalb bei der Hartz-IV-Berechnung als Einkommen gewertet.

ham/kat/rzf/news.de

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