Blitzer in Norderwöhrden aktuell am Sonntag: Hier stehen am 07.12.2025 mobile Blitzer
Mobile Blitzer in Norderwöhrden! Auch heute, am Sonntag, den 07.12.2025 sind Radarkontrollen aufgebaut und wollen Temposünder zur Vernunft bringen. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Norderwöhrden.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Mobile Radarfallen sind aktuellen Informationen zufolge in Norderwöhrden an einem Standort gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Dithmarschen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Norderwöhrden gerechnet werden.
Lesen Sie auch:
Norderwöhrden, Kreis Dithmarschen: Aktuelle Radarkontrollen am 07.12.2025 in der Region in Schleswig-Holstein
Geblitzt wird im 📍 Bereich A23, PLZ 25746 in Norderwöhrden. Gemeldet wurde der Blitzer am 07.12.2025 um 08:32 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 60 km/h.
(Stand: 07.12.2025, 11:16 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im Dezember 2025
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Dezember 2025
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp, Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 07.12.2025, 11:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.