Mobile Blitzer in Lunzenau aktuell am Mittwoch: Hier nimmt die Polizei am 05.11.2025 Raser ins Visier

Achtung, Radarkontrolle! Am 05.11.2025 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Lunzenau teuer werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Mittwoch unbedingt das Tempo einhalten sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

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Achtung auch in Baustellen: Mobile Blitzer wie dieser Enforcement Trailer können überall aufgestellt sein. (Symbolbild) (Foto) Suche
Achtung auch in Baustellen: Mobile Blitzer wie dieser Enforcement Trailer können überall aufgestellt sein. (Symbolbild) Bild: Stefan Gröpper | Vitronic / dpa | Stefan Gröpper

Derzeitigen Meldungen zufolge wird in Lunzenau im Augenblick an einem Standort geblitzt. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

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Alle mobilen Blitzer am 05.11.2025 in Lunzenau, Kreis Mittelsachsen, Sachsen

Aufgepasst am 📍 Standort S 242 (Postleitzahl 09328 in Berthelsdorf): Wie am 05.11.2025 um 14:14 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.

(Stand von: 05.11.2025, 14:46 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de

Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verstößen im Straßenverkehr - und bleibt die führende Unfallursache. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Passanten und Radfahrer werden es Ihnen danken.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Handy bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.11.2025, 14:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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