Blitzer in Geislingen an der Steige aktuell am Freitag: Wo wird heute, am 07.11.2025 geblitzt?

Auf den Straßen finden regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen statt. Geblitzt am heutigen Freitag (07.11.2025) auch in Geislingen an der Steige. Wir haben alle Positionen der mobilen Blitzer für Sie.

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Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Tricky Shark

Aktuellen Meldungen zufolge wird in Geislingen an der Steige im Augenblick an 2 Standorten geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 07.11.2025, 18:17 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

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Alle Blitzer am 07.11.2025 in Geislingen an der Steige, Kreis Göppingen, Baden-Württemberg

Seit 07.11.2025 um 16:54 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Im Leintal (PLZ 73312 in Türkheim). Hier gilt ein Tempolimit von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

📍 Auf der Karlstraße, PLZ 73312 in Altenstadt (Tempolimit 30 km/h) ist auch momentan ein Blitzer aufgebaut. Der Standortwurde am 07.11.2025 um 10:46 Uhr gemeldet.

(Stand von: 07.11.2025, 18:17 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden es Ihnen danken.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Die Regeln für Blitzerwarner

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es verboten, technische Hilfsmittel zu nutzen oder betriebsbereit mitzuführen, die zur Warnung oder Beeinflussung von Kontrollmaßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Blitzerwarner, sondern auch Laserstörgeräte. Wer lediglich ein Handy mit installierter Blitzer-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt aktiv genutzt wird. Anders sieht es bei einem separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] kurzfristig nutzbar, liegt eine strafbare Handlung nach der StVO vor.

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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 07.11.2025, 18:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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