Blitzer in Biebelried aktuell am Montag: Wo Sie am 17.11.2025 in eine Radarfalle geraten können
Achtung, Radarkontrolle! In Biebelried kann es für Autofahrer am 17.11.2025 kostspielig werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Montag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Biebelried stehen derzeit 2 mobile Radarkontrollen bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Bayern sind daher ohne Gewähr.
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Die Standorte für Radarkontrollen in Biebelried, Kreis Kitzingen, Bayern am 17.11.2025
Geblitzt wird 📍 auf der Kitzinger Straße, PLZ 97318 in Kaltensondheim. Gemeldet wurde der Blitzer am 17.11.2025 um 10:07 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
Vorsicht desweiteren im 📍 Bereich A3 (Postleitzahl 97318 in Biebelried): Hier wird in einer 100 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 17.11.2025 um 11:16 Uhr und zusätzlich bestätigt am 17.11.2025, 14:12 Uhr.
(Stand: 17.11.2025, 14:15 Uhr)
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Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Vor allem Fahrradfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
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Die Regeln für Blitzerwarner
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.11.2025, 14:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
bud/roj/news.de
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