Mobile Blitzer in Burkardroth aktuell am Dienstag: Hier müssen Sie sich am 04.11.2025 vor Radarkontrollen in Acht nehmen

Achtung, Radarkontrolle! Am 04.11.2025 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Burkardroth kostspielig werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Dienstag unbedingt das Tempo einhalten sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

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Ein Blitzerfoto kann teuer werden. Vermeiden Sie Unachtsamkeiten im Straßenverkehr und achten immer auf die vorgegebene Geschwindigkeit. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein Blitzerfoto kann teuer werden. Vermeiden Sie Unachtsamkeiten im Straßenverkehr und achten immer auf die vorgegebene Geschwindigkeit. (Symbolbild) Bild: dpa / Swen Pförtner

Mobile Radarfallen sind aktuellen Informationen zufolge in Burkardroth an insgesamt 2 Orten gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Burkardroth kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

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Geblitzt wird im 📍 Bereich St2430, PLZ 97705 in Stralsbach. Gemeldet wurde der Blitzer am 04.11.2025 um 09:55 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 70 km/h.

Seit 04.11.2025 um 09:04 Uhr ist auch eine mobile Radarfalle im 📍 Bereich Am Weglein (PLZ 97705 in Zahlbach) gemeldet. Bitte beachten Sie das Tempolimit von 30 km/h.

(Stand von: 04.11.2025, 11:20 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Halten Sie sich daher immer an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Radfahrern und Fußgängern.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.11.2025, 11:20 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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