Mobile Blitzer in Neufahrn bei Freising aktuell am Samstag: Wo am 06.12.2025 Radarkontrollen stattfinden
Ein Blitz vom Straßenrand kann teuer werden. Wer heute, am 06.12.2025 mit zu hoher Geschwindigkeit auf den Straßen von Neufahrn bei Freising unterwegs ist, kann sich schnell ein Blitzerfoto einfangen. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Samstag die mobilen Blitzer versteckt sind und was sonst wichtig ist.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Zu schnelle Autofahrer und Autofahrerinnen können aktuellen Meldungen zufolge in Neufahrn bei Freising im Augenblick auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch eine mobile Radarfalle geraten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
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Alle mobilen Radarkontrollen am 06.12.2025 in Neufahrn bei Freising, Kreis Freising, Bayern
Seit 06.12.2025 um 13:24 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Neufahrner Straße (PLZ 85375 in Mintraching-Grüneck). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Letzte Aktualisierung: 06.12.2025, 14:45 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an und halten Sie sich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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Die Regeln für Blitzerwarner
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 06.12.2025, 14:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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