Mobile Blitzer in Hörstel aktuell am Donnerstag: Hier stehen am 06.11.2025 mobile Blitzer

Wer an diesem Donnerstag in Hörstel unsachtsam fährt, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 06.11.2025 wird wieder geblitzt. Hier erfahren Sie alle momentanen Blitzerstandorte in Hörstel.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / fottoo

Aktuellen Meldungen zufolge wird in Hörstel im Augenblick an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Steinfurt. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Hörstel gerechnet werden.

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Alle mobilen Radarfallen am 06.11.2025 in Hörstel, Kreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen

Vorsicht 📍 auf der Tecklenburger Straße (Postleitzahl 48477 in Birgte): Wie am 06.11.2025 um 10:04 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.

(Stand von: 06.11.2025, 11:15 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 06.11.2025, 11:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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