Mobile Blitzer in Stolzenau aktuell am Freitag: Wo Sie am 05.12.2025 in eine Radarfalle geraten können

Achtung, Radarkontrolle! Am 05.12.2025 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Stolzenau kostspielig werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Freitag besser keine Tempoüberschreitung riskieren sollten.

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Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ralf Geithe

In Stolzenau steht derzeit nur eine mobile Radarkontrolle bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Nienburg/Weser sind daher ohne Gewähr.

Auch wissenswert:

Stolzenau, Kreis Nienburg/Weser: Aktuelle Radarkontrollen am 05.12.2025 in der Region in Niedersachsen

Geblitzt wird im 📍 Bereich Anemolter Straße, PLZ 31592 in Schinna. Gemeldet wurde der Blitzer am 05.12.2025 um 19:10 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 60 km/h.

(Stand: 05.12.2025, 19:15 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.12.2025, 19:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

/roj/news.de

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