Mobile Blitzer in Landsberg am Lech aktuell am Freitag: Mobile Blitzer am 07.11.2025

Temposündern in Landsberg am Lech drohen diesen Freitag (07.11.2025) hohe Ordnungsgelder, denn es sind Radarfallen aufgebaut. Alle Informationen zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders vorsichtig sein sollten, erfahren Sie hier in diesem Artikel.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / fottoo

Zu schnelle Autofahrer können momentanen Infos zufolge in Landsberg am Lech im Augenblick auf nur einer Straße in einen Blitzer tappen. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Landsberg am Lech kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Jetzt weiterlesen:

Alle mobilen Radarkontrollen am 07.11.2025 in Landsberg am Lech, Bayern

Geblitzt wird 📍 auf der Lechfeldstraße, PLZ 86899. Gemeldet wurde der Blitzer am 07.11.2025 um 09:17 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 07.11.2025, 10:45 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 07.11.2025, 10:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

/roj/news.de

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