Suche
Raser können derzeitigen Meldungen zufolge in Fürstenwalde/Spree auf nur einer Straße in Bedrängis durch zu hohe Geschwindigkeit kommen. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Brandenburg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Fürstenwalde/Spree gerechnet werden.
Jetzt weiterlesen:
- Autofahren bei Schnee, Eis und Glätte: So machen Sie Ihr KFZ winterfest!
- Eilmeldungen im Überblick: Die aktuelle Nachrichtenlage auf news.de
Die Standorte für Radarfallen in Fürstenwalde/Spree, Kreis Oder-Spree, Brandenburg am 07.11.2025
Aufgepasst am 📍 Standort Bahnhofstraße (Postleitzahl 15517 in Süd, Kabelwerksiedlung): Wie am 07.11.2025 um 07:35 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.
(Letzte Aktualisierung: 07.11.2025, 07:46 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im November 2025
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im November 2025
- Bußgelder für Abstandsvergehen im November 2025
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp, Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 07.11.2025, 07:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.