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In Cham ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät aufgebaut. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr der Stadt Cham kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben
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Die Standorte für Radarfallen in Cham, Zug am 05.11.2025
📍 Auf der Dorfstrasse, PLZ 6332 in Hagendorn (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 05.11.2025 um 13:35 Uhr.
(Stand von: 05.11.2025, 13:55 Uhr)
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
Innerorts
- 1-5 km/h: Strafe: 40 CHF, kein Fahrverbot
- 6-10 km/h: Strafe: 120 CHF, kein Fahrverbot
- 11-15 km/h: Strafe: 250 CHF, kein Fahrverbot
- 16-20 km/h: Strafe: Anzeige¹, Verwarnung²
- 21-25 km/h: Strafe: Anzeige¹, 1 Monat Fahrverbot
- ab 25 km/h: Strafe: Anzeige¹, 3 Monate Fahrverbot
Außerorts
- 1-5 km/h: Strafe: 40 CHF, kein Fahrverbot
- 6-10 km/h: Strafe: 100 CHF, kein Fahrverbot
- 11-15 km/h: Strafe: 160 CHF, kein Fahrverbot
- 16-20 km/h: Strafe: 240 CHF, kein Fahrverbot
- 21-25 km/h: Strafe: Anzeige¹, Verwarnung²
- 26-29 km/h: Strafe: Anzeige¹, 1 Monat Fahrverbot
- ab 30 km/h: Strafe: Anzeige¹, 3 Monate Fahrverbot
Autobahn
- 1-5 km/h: Strafe: 20 CHF, kein Fahrverbot
- 6-10 km/h: Strafe: 60 CHF, kein Fahrverbot
- 11-15 km/h: Strafe: 120 CHF, kein Fahrverbot
- 16-20 km/h: Strafe: 180 CHF, kein Fahrverbot
- 21-25 km/h: Strafe: 260 CHF, kein Fahrverbot
- 26-30 km/h: Strafe: Anzeige¹, Verwarnung²
- 31-34 km/h: Strafe: Anzeige¹, 2 Monat Fahrverbot
- ab 35 km/h: Strafe: Anzeige¹, 3 Monate Fahrverbot
¹ Wird eine Anzeige erstattet, folgt in der Regel eine Geldstrafe von mindestens 400 Franken. Bei gravierenden Verstößen kann der Betrag deutlich höher ausfallen, da die Strafhöhe an die individuellen finanziellen Möglichkeiten angepasst wird. Darüber hinaus ist es möglich, dass weitere Kosten wie Gebühren oder Verfahrensauslagen hinzukommen.
² Die Verwarnung entspricht sinnbildlich einer gelben Karte. Kommt es innerhalb von zwei Jahren zu einer weiteren Geschwindigkeitsübertretung, sind Sie verpflichtet, den Führerausweis abzugeben.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.11.2025, 13:55 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
bud/roj/news.de
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