Halver: Beschränkungen auf der Volmestraße in Vömmelbach voraussichtlich bis Dezember 2026

Einschränkungen im Straßennetz stellen die Geduld von Autofahrern und auch Anliegern tagtäglich auf die Probe. Für die Zeit bis 31. Dezember 2026 wurde vom Verkehrsamt eine Meldung zu einer Einschränkung im Straßenverlauf der Volmestraße in Halver herausgegeben. Hier bei news.de erfahren Sie alles, was Sie über die derzeitige Einschränkung wissen müssen.

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Viele Baumaßnahmen auf Deutschlands Straßen erlauben nur eingeschränken Verkehrsfluss. (Symbolbild) (Foto) Suche
Viele Baumaßnahmen auf Deutschlands Straßen erlauben nur eingeschränken Verkehrsfluss. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Björn Wylezich

Einschränkung des Verkehrs bis 31. Dezember

Immer wieder werden die Behörden und Anlieger vor Herausforderungen im Straßenverkehr gestellt. Neben den zahlreichen Baustellen und Sperrungen von Straßen, die überall in Nordrhein-Westfalen zu beobachten sind, beeinflussen auch andere Vorkommnisse von Zeit zu Zeit die Verkehrslage. Auf der Volmestraße (Halver) und umliegenden Gebieten ist momentan mit Einschränkungen zu rechnen. Auf Autofahrer kommt vom 22.06.2023, 00:00 Uhr bis 31.12.2026, 23:59 Uhr ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und das Risiko für vereinzelte Staus infolge einer Verkehrsbeeinträchtigung zu. Fahren Sie auch unabhängig von Verkehrsbeschränkungen stets mit angepassten Geschwindigkeiten und achten auf die Verkehrsleitschilder - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Die Einzelheiten zur Meldung vom Landesbetrieb Straßenbau NRW

Verkehrshinweis: B54, Lüdenscheid-Oberbrügge - Lüdenscheid-Schalksmühle beidseitig
Standort: 📍 Halver (PLZ 58553, Vömmelbach), Volmestraße, von Lüdenscheid-Oberbrügge, in Richtung Lüdenscheid-Schalksmühle
Zeit: von 22.06.2023, 00:00 Uhr bis 31.12.2026, 23:59 Uhr
Infos: LKW Durchfahrtverbot für den Durchgangsverkehr (für Fahrzeuge über 3,5t)
Beginn: 22.06.2023 00:00, Ende: 31.12.2026 23:59, Ende der Gesamtmaßnahme: 31.12.2026, Änderung Verkehrsführung, Länge: 6.85 km, Max. 50 km/h, Maximale Durchfahrtsbreite: 3.50 m
Für Schwerlasttransport, max. Fahrbahnbreite je Fahrtrichtung, - Richtung Lüdenscheid-Schalksmühle = 3.5 m

+++Dieser Text wurde auf der Basis aktueller Informationen der Zentralstelle Verkehrsmanagement des Landesbetriebs Straßenbau NRW (verkehr.nrw) generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.06.2025. Anmerkungen und Rückmeldungen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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