Gelsenkirchen: Einschränkungen auf der Kurt-Schumacher-Straße in Gelsenkirchen-Mitte noch bis Dezember 2025

Autofahrer aufgepasst in Gelsenkirchen: Noch für die Zeit bis 31. Dezember 2025 kann es infolge einer Einschränkung im Straßennetz zu einer angespannten Verkehrslage auf der Kurt-Schumacher-Straße und umliegenden Straßen kommen. Wir haben hier alle Informationen zur Lage vor Ort.

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An Begrenzungen im Straßenverkehr haben sich die meisten Autofahrer in Deutschland schon gewöhnen müssen. Überall wird ausgebaut und erneuert. (Symbolbild) (Foto) Suche
An Begrenzungen im Straßenverkehr haben sich die meisten Autofahrer in Deutschland schon gewöhnen müssen. Überall wird ausgebaut und erneuert. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / kaitanan

Verkehrseinschränkungen bis 31. Dezember

Nicht nur Bauarbeiten und Umleitungen prägen in Nordrhein-Westfalen die Verkehrslage. Auch andere, teils kurzfristige Einflüsse können den Straßenverkehr stören – von Unfällen oder Veranstaltungen bis hin zu dringenden Arbeiten am Straßenrand. Derzeit bekommen es Autofahrer auf der Kurt-Schumacher-Straße (Gelsenkirchen) und umliegenden Bereichen mit einer Beeinträchtigung des Verkehrs zutun. Mit erhöhtem Verkehrsaufkommen oder sogar zeitweisem Stau ist wegen den damit verbundenen Einschränkungen vom 01. Januar 2021 um 00:00 Uhr bis 31. Dezember 2025 um 23:59 Uhr zu rechnen. Eine gewisse Vorsicht ist im Straßenverkehr immer unerlässlich, um auch abseits von brisanten Verkerhslagen einen sicheren Verkehrsfluss zu gewährleisten.

Die Einzelheiten zur Meldung vom Landesbetrieb Straßenbau NRW

Verkehrshinweis: L608, Florastraße - Uferstraße
Standort: 📍 Gelsenkirchen (PLZ 45881, Gelsenkirchen-Mitte, Schalke), Kurt-Schumacher-Straße, von Florastraße, in Richtung Uferstraße
Zeit: von 01.01.2021, 00:00 Uhr bis 31.12.2025, 23:59 Uhr
Infos: Lkw-Fahrverbot Kurt-Schumacher-Straße in Fahrtrichtung GE-Buer
Beginn: 01.01.2021 00:00, Ende: 31.12.2025 23:59, Ende der Gesamtmaßnahme: 31.12.2025, Änderung Verkehrsführung, Länge: 1.07 km, Max. 50 km/h, Maximale Durchfahrtsbreite: 6.50 m
Für Schwerlasttransport, max. Fahrbahnbreite je Fahrtrichtung, - Richtung Uferstraße = 6.5 m

+++Dieser Text wurde auf der Basis aktueller Informationen der Zentralstelle Verkehrsmanagement des Landesbetriebs Straßenbau NRW (verkehr.nrw) generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.06.2025. Anmerkungen und Rückmeldungen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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