
Der Verkehr auf deutschen Straßen wird durch die in der StVO (Straßenverkehrsordnung) niedergeschriebenen Gesetze reguliert. Bei Verstoß gegen diese Regelung, droht Ihnen mindestens ein Bußgeld. Die Ordnungswidrigkeit kann außerdem zum Verlust des Führerscheins und zum Eintrag von Punkten in Flensburg führen. Der zu bezahlende Betrag des Verstoßes liegt zwischen 70 € bis 360 €. Höchstwerte für die drei Strafkategorien, Bußgeld, Fahrerlaubnisentzug und Punkte in Flensburg erwarten Sie, wenn das Vergehen zu einem Unfall führt. Der Entzug des Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate erfolgt, sobald Sie 8 Strafpunkte gesammelt haben. Einmal alle fünf Jahre können Sie einen Strafpunkt durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar abbauen. Generell verfallen Punkte abhängig von der Schwere des Vergehens. So dauert es zum Beispiel 10 Jahre, bis eine Straftat mit 3 Punkten abgebaut ist.
Rote Ampel überfahren? Bußgeldkatalog im Mai 2024 für Ampelblitzer
Beim Rotlichtverstoß wird zwischen dem Überfahren einer roten Ampel und dem Nicht-anhalten an einer Ampel mit grünem Pfeil unterschieden. Die Geldstrafe beträgt mindestens 70 € für das Nicht-anhalten am Grünpfeil. Zusätzlich können Rotlichtverstöße bis zu 2 Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot zur Folge haben. Weitere Faktoren, die sich auf das Vergehen auswirken, sind die Dauer der Rotphase, die Art der potenzielle Gefährdung anderer und der Typ des betroffenen Verkehrsteilnehmenden. Zu beachten ist außerdem: Liegt die Strafe in den höheren Kategorien, werden zusätzlich Verwaltungsgebühren verlangt. Bei der Bearbeitung der Ordnungswidrigkeit entstehen 28,50 € für Auslagen und Gebühren, welche zusätzlich auf die Buße aufgeschlagen werden. In den folgenden Tabellen finden Sie die konkreten Sanktionen für die verschiedenen Verstoß arten.
Strafen und Kosten bei Rotlichtverstoß im Überblick
Rotlichtphase | Gefährdung | Punkte | Geldbuße | Fahrverbot |
---|---|---|---|---|
unter 1 sek | keine | 1 | 118,50 € | - |
unter 1 sek | Gefährdung | 2 | 228,50 € | 1 Monat |
über 1 sek | keine | 2 | 228,50 € | 1 Monat |
über 1 sek | Gefährdung | 2 | 348,50 € | 1 Monat |
unter 1 sek | Unfall | 2 | 268,50 € | 1 Monat |
über 1 sek | Unfall | 2 | 388,50 € | 1 Monat |
Strafen und Kosten bei Sonderfall grüner Pfeil an roter Ampel
Gefährdung | Betroffene Verkehrsteilnehmende | Punkte | Geldbuße | Fahrverbot |
---|---|---|---|---|
keine | - | 1 | 98,50 € | - |
Beeinträchtigung | Auto | 1 | 98,50 € | - |
Beeinträchtigung | Radfahrer oder Fußgänger | 1 | 128,50 € | - |
Unfall | Auto | 1 | 148,50 € | - |
Gefährdung | Auto | 1 | 128,50 € | - |
Gefährdung | Radfahrer oder Fußgänger | 1 | 178,50 € | - |
Unfall | Radfahrer oder Fußgänger | 1 | 208,50 € | - |
Hier können Sie sich über die weiteren Regelungen des Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstoß und Bußgeldkatalog für Abstandsverstoß informieren.
Aktueller Bußgeldkatalog: Rotlichtverstoß jetzt auch für Elektrokleinstfahrzeuge
Seit dem Juni 2019 gilt die StVO auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Unter diesen zählen Fahrzeuge die mit elektrischem Antrieb betrieben werden und eine Geschwindigkeit von mindestens 6 km/h und maximal 20 km/h erreichen können. Beispiele dafür sind die heutzutage häufig gesehenen E-Scooter, aber auch die meist von Touristengruppen genutzten Segways. Ein Fahrverbot wird bei einem Rotlichtverstoß mit einem Elektrokleinstfahrzeug nicht erteilt, jedoch werden Bußgelder erlegt und Punkte vergeben. Wird ein Rotlichtverstoß begangen müssen die Fahrenden ein Mindestbußgeld von 60 € zahlen und erhalten einen Punkteeintrag. Dabei gelten die in den Tabellen genannten Kategorien auch bei Elektrokleinstfahrzeugen als Maßstab für die jeweiligen Strafen.
Rotblitzer-Strafe: Ab wann wird das Aufbauseminar in der Probezeit angeordnet?
Tritt der Verstoß in der Probezeit auf, werden die Strafen in der Regel empfindlicher verordnet. Zwar kommt es nicht unbedingt zu einer Erhöhung des Bußgeldes oder der Dauer des Fahrverbots, jedoch können unter Umständen Aufbauseminare und Probezeitverlängerungen verhängt werden. Dabei gilt: Sobald ein Punkt in Flensburg eingetragen wird, wird die Probezeit einmalig auf vier Jahre verlängert. Zusätzlich muss ein zahlungspflichtiges Aufbauseminar besucht werden. Eine verkehrspsychologische Beratung wird empfohlen nach erstmaligem wiederholtem Verstoß. Kommt es zur erneuten Wiederholung, wird der Führerschein entzogen und eine Mindestsperrfrist von sechs Monaten verhängt.
Ausflug geplant? Hier geht es zum Überblick für regionsweite aktuelle Blitzer.
80 Euro und 1 Punkt: DIESEN teuren Fehler macht fast jeder am Zebrastreifen
Um einen Überblick über die anderen Fahrzeugtypen, wie Motorräder, Pkw mit Anhänger und Kfz über 3,5 t zu erhalten, klicken Sie sich durch den ADAC Bußgeldkatalog.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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