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Blitzer in Eberbach aktuell am Mittwoch: Hier nimmt die Polizei am 17.04.2024 Raser ins Visier

"Fuß vom Gas" heißt es am 17.04.2024. Auch an diesem Mittwoch sollten sich alle Autofahrer in Eberbach an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es wird geblitzt! Hier finden Sie alle aktuellen mobilen Blitzer in Eberbach und was Sie sonst noch beachten müssen.

Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Aktuellen Informationen zufolge wird in Eberbach aktuell an einem Standort geblitzt. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.

Die Blitzerstandorte in Eberbach am 17.04.2024

Geblitzt wird am Standort Friedrichsdorfer Landstraße, PLZ 69412. Gemeldet wurde der Blitzer am 17.04.2024 um 17:49 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h. (Standort auf der Karte ansehen.)

(Stand von: 17.04.2024, 19:12 Uhr)

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. In der Regel muss man hier mit Geldstrafen rechnen, ist der Verstoß höher, können auch Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbot hinzu kommen. Wenn nicht anders vorgeschrieben, gilt außerhalb von geschlossenen Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h und innerorts entsprechend von 50 km/h.

Regelung für Pkw innerorts

VerstoßStrafePunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 €
11 - 15 km/h50 €
16 - 20 km/h70 €
21 - 25 km/h115 €1
26 - 30 km/h180 €11 Monat
31 - 40 km/h260 €11 Monat
41 - 50 km/h400 €21 Monat
51 - 60 km/h560 €22 Monat
61 - 70 km/h700 €23 Monate
über 70 km/h800 €23 Monate

Regelung für Pkw außerorts

VerstoßStrafePunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 €
11 - 15 km/h40 €
16 - 20 km/h60 €
21 - 25 km/h100 €1
26 - 30 km/h150 €11 Monat
31 - 40 km/h200 €11 Monat
41 - 50 km/h320 €21 Monat
51 - 60 km/h480 €21 Monat
61 - 70 km/h600 €22 Monate
über 70 km/h700 €23 Monate

Welche Toleranzen gelten bei mobilen Blitzgeräten?

Grundsätzlich kann die Genauigkeit der Messungen von Gerät zu Gerät unterschiedlich ausfallen, weswegen auch der angesetzte Toleranzabzug variieren kann. Zwischen stationären und mobilen Blitzern wird hierbei aber kein Unterschied gemacht. In der Regel werden bei Geschwindigkeiten von bis zu 100 km/h genau 3 km/h abgezogen. Darüber hinaus liegende Geschwindigkeiten werden üblicherweise vor Ansatz des Bußgeldes um 3 Prozentpunkte reduziert.

Mobile Blitzer: Wie die flexiblen Geschwindigkeitsmesser arbeiten

Anders als fest installierte Blitzgeräte sind mobile Blitzer schnell und unkompliziert aufgebaut und können daher an jeder Straßenecke lauern. In einer Variante wird das Gerät ganz einfach auf ein Stativ geschraubt und ist dann einsatzbereit. Oft blitzt es auch aus Autos, die am Straßenrand abgestellt sind. Die eingesetzten Technologien ähneln denen der stationären Blitzer. Überlicherweise arbeitet man mit elektromagnetischen Wellen oder Lichtsignalen, die vom Blitzer ausgesendet wird, vom Fahrzeug reflektiert und an das Messgerät zurückgeworfen wird. Aus der Zeit zwischen Aussenden und Empfangen des Signals kann dann die Geschwindigkeit berechnet werden.

DAS sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten KI-gestützt erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

/roj/news.de

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