
In Leichlingen sind aktuellen Informationen zufolge gerade 3 mobile Radarkästen aufgebaut. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr der Stadt Leichlingen kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
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Alle mobilen Radarkontrollen am 11.06.2025 in Leichlingen
Im Bereich Koltershäuschen, PLZ 42799 in Metzholz (Tempolimit 70 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 11.06.2025 um 09:10 Uhr.
Auch wird geblitzt im Bereich Kuhle, PLZ 42799 in Kuhle. Gemeldet wurde der Blitzer am 11.06.2025 um 12:00 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 70 km/h.
Desweiteren wird geblitzt im Wupperhof, PLZ 42799. Gemeldet wurde der Blitzer am 11.06.2025 um 10:56 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 11.06.2025, 12:48 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgelder für Tempovergehen im Juni 2025
- Bußgelder für Ampelverstöße im Juni 2025
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Juni 2025
Die Regeln für Blitzerwarner
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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