Blitzer in Mechernich aktuell am Freitag: Wo wird heute, am 07.11.2025 geblitzt?

Achtung, Radarkontrolle! Am 07.11.2025 kann es für Autofahrer in Mechernich unangenehm werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Freitag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.

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Tempokontrollen sind auf unseren Straßen Gang und Gebe. Täglich werden eine Vielzahl von Blitzerfotos verteilt. (Symbolbild) (Foto) Suche
Tempokontrollen sind auf unseren Straßen Gang und Gebe. Täglich werden eine Vielzahl von Blitzerfotos verteilt. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas

Aktuellen Meldungen zufolge wird in Mechernich im Augenblick an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Mechernich gerechnet werden.

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Hier stehen aktuell am 07.11.2025 die mobilen Radarfallen in Mechernich, Kreis Euskirchen, Nordrhein-Westfalen

Seit 07.11.2025 um 13:17 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Am Heiligenhäuschen (PLZ 53894 in Strempt). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Letzte Aktualisierung: 07.11.2025, 14:17 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de

Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte respektieren Sie die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 07.11.2025, 14:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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