Wer an diesem Mittwoch in Wiehl das Gaspedal seines Autos nicht unter Kontrolle hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 12.02.2025 stehen wieder mobile Geschwindigkeitsmesser am Straßenrand. Hier erfahren Sie alle aktuellen Blitzerstandorte in Wiehl.

Geblitzt wird in Wiehl nach aktuellen Informationen im Augenblick an 2 Standorten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Hier stehen aktuell am 12.02.2025 die Blitzer in Wiehl
Seit 12.02.2025 um 15:30 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im Bereich Forster Straße (PLZ 51674 in Weiershagen). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Dazu wird geblitzt am Standort Westtangente, PLZ 51674 in Breidenbruch. Gemeldet wurde der Blitzer am 12.02.2025 um 11:55 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 70 km/h.
(Stand von: 12.02.2025, 16:02 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf deutschen Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgelder für Tempovergehen im Februar 2025
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Februar 2025
- Bußgelder für Abstandsvergehen im Februar 2025
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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