Blitzer in Torgau aktuell am Mittwoch: Wo Sie am 05.11.2025 in eine Radarfalle geraten können

Heute wird in Torgau die Geschwindigkeit kontrolliert. Wer am Mittwoch unterwegs ist, sollte besonders wachsam fahren, um einer Temposünde zu entgehen. was Sie über die mobilen Blitzer in Torgau am 05.11.2025 wissen sollten und auf welchen Straßen Sorgfalt angebracht ist, erfahren Sie auf dieser Seite.

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Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Denis Rozhnovsky

Temposünder können derzeitigen Meldungen zufolge in Torgau auf nur einer Straße in Bedrängis durch zu hohe Geschwindigkeit geraten. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 05.11.2025, 12:03 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

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Seit 05.11.2025 um 07:32 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf dem Welsauer Weg (PLZ 04860 in Welsau). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Letzte Aktualisierung: 05.11.2025, 12:03 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Halten Sie sich daher stets an die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Radfahrern und Fußgänger.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.11.2025, 12:03 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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