"Fuß vom Gas" heißt es am 04.10.2024. Auch an diesem Freitag sollten sich alle Autofahrer in Troisdorf an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es wird geblitzt! Hier finden Sie alle aktuellen mobilen Blitzer in Troisdorf und was Sie sonst noch beachten müssen.
Aktuellen Informationen zufolge wird in Troisdorf aktuell an einem Standort geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr der Stadt Troisdorf kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Blitzerstandorte in Troisdorf am 04.10.2024
Geblitzt wird in der Alte Kölner Straße, PLZ 53842 in Porz. Gemeldet wurde der Blitzer am 04.10.2024 um 15:37 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 60 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 04.10.2024, 16:26 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im Oktober 2024
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im Oktober 2024
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im Oktober 2024
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de