Mobile Blitzer in Amberg aktuell am Dienstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 04.11.2025 geblitzt

In Amberg wird heute geblitzt! An diesem Dienstag müssen Autofahrer besonders aufmerksam sein, wenn sie keine Temposünde begehen wollen. Auf welchen Straßen in Amberg am 04.11.2025 mobile Blitzer stehen und was Sie sonst noch wissen sollten, erfahren Sie jetzt bei news.de.

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Raser sollten sich an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

In Amberg ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät im Einsatz. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Amberg kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

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Seit 04.11.2025 um 12:36 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich St2238 (PLZ 92224 in Neubernricht, Bernricht). Hier gilt ein Tempolimit von 60 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand: 04.11.2025, 14:46 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.11.2025, 14:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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