Mobile Blitzer in Neubrandenburg aktuell am Freitag: Wo Sie am 05.12.2025 in eine Radarfalle geraten können
Auf den Straßen finden regelmäßig Radarkontrollen statt. In Neubrandenburg wird auch am heutigen Freitag, 05.12.2025 geblitzt. Wir haben alle Positionen der mobilen Blitzer für Sie.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Temposünder können aktuellen Infos zufolge in Neubrandenburg im Augenblick auf insgesamt 2 Straßen in Schwierigkeiten durch eine Radarfalle geraten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Mecklenburgische Seenplatte. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Neubrandenburg gerechnet werden.
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Hier stehen aktuell am 05.12.2025 die Blitzer in Neubrandenburg, Kreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern
Geblitzt wird am 📍 Standort Straßenname unbekannt, PLZ 17033 in Katharinenviertel. Gemeldet wurde der Blitzer am 05.12.2025 um 18:43 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
📍 Auf dem Friedrich-Engels-Ring, PLZ 17033 in Katharinenviertel (Tempolimit 50 km/h) ist ebenfalls momentan ein Blitzer aufgebaut. Der Standortwurde am 05.12.2025 um 16:36 Uhr gemeldet.
(Stand von: 05.12.2025, 19:45 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im Dezember 2025
- Bußgelder für Ampelvergehen im Dezember 2025
- Bußgelder für Abstandsvergehen im Dezember 2025
Wie hoch ist der Toleranzabzug mobiler Blitzer?
Hinsichtlich des Sicherheitsabschlags besteht zwischen temporären Blitzern und stationären Radaranlagen kein Unterschied. Auch die Lage im Stadtgebiet ist dabei nicht ausschlaggebend. Geringe Abweichungen kann es jedoch aufgrund der unterschiedlichen Präzision der eingesetzten Radargeräte geben. Üblicherweise werden bei einer Fahrgeschwindigkeit < 100 km/h 3 km/h vom Messwert abgezogen. Liegt die Geschwindigkeit darüber, beträgt der Abzug drei Prozent des gemessenen Wertes.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.12.2025, 19:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
bud/roj/news.de
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